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Schulen als Ort für alle Kinder (Teil 2)



Soll dabei eine eigenständige Dezernatsstelle herauskommen?

Wir haben im Rat mit großer Mehrheit beschlossen, bis zum Ende der Haushaltskonsolidierung im Jahr 2010 den Verwaltungsvorstand auf fünf Personen zu verkleinern, auf vier Dezernate plus Oberbürgermeister. Die Dezernate müssen daher neu zugeschnitten werden. Aber es muss im Konzert der vier Dezernate dann eines geben, in dem Umwelt Schwerpunkt ist. Das schließt nicht aus, dass diesem Dezernat auch noch andere Aufgaben zugeordnet werden.


Ende Oktober scheidet Rainer Ludwig als Dezernent aus. Werden die Grünen dann aktiv?

Wir arbeiten schon jetzt daran, dass es noch in diesem Jahr wieder einen Umweltdezernenten gibt. Das wird nicht einfach. Aber wir glauben, dass sich mit dem Ausscheiden von Herrn Ludwig eine gute Chance bietet. Die Vertretungsregelung für das Umweltdezernat gibt es nun seit drei Jahren, das ist mehr als genug.


Nicht nur in der Umwelt, auch in der Bildung existieren im Moment viele Fragezeichen. Die Landesregierung hatte eigentlich versprochen, die Kommunen zu verpflichten, die Schulbuchkosten von Alg-II-Empfängern zu übernehmen. Davon ist jetzt keine Rede mehr. Bleiben Alg-II-Empfänger auf den Kosten für die Schulbücher ihrer Kinder hängen?

Es ist uns ein wichtiges Anliegen, für Chancengleichheit in der Schule zu sorgen. Es kann nicht sein, dass im nächsten Schuljahr möglicherweise Kinder ohne das entsprechende Lernmaterial im Unterricht sitzen. Dann wäre Armut tradiert, weil sich der Bildungsnachteil dieser Kinder bis hin zu verschlechterten Ausbildungs- und Berufschancen fortsetzen würde. Wir haben beantragt, die Eltern, die ALG-II beziehen, von den Kosten der Schulbücher zu befreien. Wir setzen damit die Regelung, die bisher für Sozialhilfeempfänger/innen galt, fort. Die Verwaltung hat nach unserer Kenntnis diesen Betrag im Haushalt eingestellt. Das Geld ist also da. Wir hoffen, dass SPD und CDU von der Notwendigkeit, diese Mittel so wie geplant einzusetzen, überzeugt werden können.


Vorzug für Kinder aus dem Bezirk

Eine weitere umstrittene Baustelle sind die Schulbezirksgrenzen für Grundschulen. Die Landesregierung hat die praktisch aufgelöst.

Nach dem derzeitigen Entwurf des Schulgesetzes gesteht die Landesregierung den Kommunen noch nicht einmal zu, selbst zu entscheiden, ob sie die Schuleinzugsgrenzen für Grundschulen beibehalten wollen. Deswegen müssen wir nach einem Weg suchen, wie die Kommune als Schulträger Regelungskompetenzen behält. Ein Weg ist die Festlegung der Zügigkeit, also der Anzahl von Klassen pro Jahrgang, von Grundschulen. Also ob ein, zwei, oder mehr Klassen pro Jahrgang an einer Schule notwendig sind.

Im Schulausschuss bringen wir einen Antrag zusammen mit der SPD ein, auf Basis der vorhandenen Raumkapazitäten, des Zustands der Räume aber auch der im jeweiligen Einzugsbereich lebenden Kinder, festzulegen, wie viele Klassen die einzelnen Grundschulen pro Jahrgang bilden können. Die Schule darf Kinder nur im Rahmen der von der Stadt festgelegten Zügigkeit aufnehmen. Alle Kinder, die in dem Einzugsgebiet wohnen, sollen auch tatsächlich dort beschult werden können. Wenn wir das machen, dann kann zumindest verhindert werden, dass größere Ströme von Kindern aus Bezirken, wo ein hoher Ausländeranteil ist, zu Schulen in weiterer Entfernung gefahren werden.


Aber niemand kann verhindern, dass Eltern aus anderen Bezirken ihre Kinder schnell anmelden.

Aufgenommen werden müssen die Kinder, die im Einzugsbereich der Schule wohnen. Wenn Eltern beispielsweise aus Mitte ihr Kind an einer Stadtrand-Schule anmelden, ist eine Aufnahme möglich, wenn an der Schule noch Plätze frei sind. Eine Schule, die nach der Anzahl der Kinder zweizügig eingestuft ist, kann dann aber nicht einfach eine weitere Klasse aufmachen. Was ja zur Folge hätte, dass der Schulträger dann dafür sorgen müsste, auch die entsprechenden räumlichen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen.