Webwecker Bielefeld: b66n03

Bezirksvertretungen sollen abnicken (Argumente Bürgerinitiative)



Im Vergleich erste Zahl Verwaltungsvorlage, zweite Zahl UVS

Detmolder Str. -41% -13% Teutoburger bis August-Bebel-Str.
Heeper Str. -25% +14% ab Brückenstr. stadtauswärts
Otto-Brenner-Str. -19% +15% Lerchenstr. bis Spindelstr.
Oldentruper Str. -45% +27% ab Abfahrt b66n Richtung Oldentrup
+ bedeutet eine Zunahme des Verkehrs!


Die UVS bezweifelt dann auch den Nutzen der B66n: „Diese Entlastungswirkungen [auf das nachgeordnete Straßennetz] sind jedoch aufgrund der bisherigen Vorbelastung wie der verbleibenden Belastung zu vernachlässigen bzw. lassen sich nicht quantifizieren.„ (UVS, S.80) Dies entspricht der Auffassung, dass hörbare Qualitätsverbesserungen erst ab einer Reduktion des Verkehrs von mindestens 50% wahrnehmbar sind. Dies wird fast nirgendwo erreicht.

Die Verwaltungsvorlage schlägt einen bestimmten Korridor vor, die UVS aber besagt, dass „sich kein relativ konfliktarmer Korridor ab[zeichnet], Es ist folglich keine Empfehlung zur Trassenführung abzuleiten.„ (UVS, S. 42) Im Klartext heißt das, dass die UVS vielen von der Straße zu durchschneidenden Gebieten überdurchschnittlichen bzw. sehr hohen Schutzwert zuweist. Dies trifft sowohl auf die Naturgebiete, als auch auf Parks, Wohngebiete und Infrastruktureinrichtungen (wie Sportplätze) zu.



Planung auf alten Grundlagen


Die Planungen zur B66n stammen ursprünglich aus den sechziger Jahren. Seither hat sich das Bewusstsein für die Grenzen und Probleme des Individualverkehrs entwickelt. Bielefeld hat sich von der T-Lösung, die die Verlängerung der B66n über den OWD hinaus Richtung Jöllenbecker Str. bedeutet hätte, lange verabschiedet. Inzwischen wurde die – damals noch nicht geplante – Ostumgehung um Heepen gebaut, die eine Entlastungswirkung vor allem für den LKW-Verkehr Richtung Eckendorfer Str. bedeutet. Die B66n würde vor allem die weitgehend als Gewerbegebiet genutzte Eckendorfer Str. entlasten. Der Preis wäre die Durchschneidung eines Gebietes mit hohem Wohn- und Erholungswert durch die B66n.



Konkurrenz der Verkehrsträger


Die B66n ist ein Parallelmaßnahme zur Bahnstrecke Bielefeld-Lage, sie würde der Bahn Fahrgäste wegnehmen. Stattdessen würde der Ausbau der Bahnverbindung zum Abbau von Problemen beim Individualverkehr im Stadtgebiet führen, eine zukunftsfähige Lösung darstellen und sich im Einklang mit bestehenden Gesetzen befinden. Regionalisierungsgesetz NRW §2 Grundsätze Abs. 1 (1): Bei dem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sollen im Rahmen der angestrebten Raumstruktur des Landes der schienengebundene Personennahverkehr gegenüber dem Straßenverkehr, der Ausbau vorhandener Verkehrswege gegenüber dem Neubau sowie der ÖPNV unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Umweltschutzes, der sozialverträglichen Stadtentwicklung und des absehbaren Verkehrsbedarfes so weit wie möglich Vorrang erhalten.



Bevölkerungsstruktur


Ein weiteres Argument gegen den Bau der Straße ist die in den nächsten Jahren zu erwartende Bevölkerungsabnahme und Veränderung der Altersstruktur. Bis 2050 wird erwartet, dass die Einwohnerzahl dramatisch absinkt. Eine Überalterung der Bevölkerung setzt bereits ein und wird Auswirkungen auf den Individualverkehr haben (weniger Fahrten zum Arbeitsplatz und zum Einkaufen).