Webwecker Bielefeld: Bekleidung01

Stadt will Bekleidungspauschale weiter kürzen (19.03.2003)



Bekleidung
Kleider machen Leute




Die neue Sparrunde der Stadt trifft auch die SozialhilfeempfängerInnen. Die pauschalisierten Beihilfen für Bekleidung und Schuhe sollen – nach einer Kürzung um bis zu 22 Prozent im vergangenen Sommer – nochmals um etwa 10 Prozent gekürzt werden.







Von Manfred Horn

Über die erneute Sparmaßnahme herrscht Einigkeit im Verwaltungsvorstand, dem Oberbürgermeister Eberhard David sowie die Dezernenten der einzelnen Verwaltungs-Fachbereiche angehören. 350.000 Euro will die Stadtkasse dadurch sparen. »Wir haben vom Einzelhandelsverband die Information, dass das untere und mittlere Bekleidungs-Preisniveau in Bielefeld vergleichbar ist mit dem anderer Städte in NRW«, sagt Georg Epp, Leiter des Amtes für Jugend, Soziales und Wohnen der Stadt. Epp prüfte auch, wie hoch eigentlich die Bekleidungszuschüsse in vergleichbaren Städten in NRW sind. Innerhalb des Bereichs »Großstädte Klasse 2«, also Städte mit 100.000 bis 400.000 Einwohnern, würde Bielefeld auch nach einer erneuten Absenkung der Pauschale mit einem fünften Platz auf einem Mittelfeldplatz liegen.

Der Sparvorschlag sieht im Einzelnen vor, die jährliche Bekleidungspauschale für Frauen von aktuell 292 Euro auf 264 Euro, bei Männern von 278 Euro auf 258 Euro, bei 14 bis 17-jährigen Jugendliche von bisher 311 € auf 279 € abzusenken. Epp betont, dass eine Absenkung bei Kindern jedoch nicht vorgesehen sei, aus »familienpolitischen Erwägungen«. Hier schlägt die Verwaltung vor, den Satz bei 283 Euro (7- 13- Jährige) beziehungsweise 240 Euro (bis 6-Jährige) zu belassen.

Während früher jeder Mantel und jede Hose einzeln beantragt werden musste, wird die Beihilfe für Bekleidung in Bielefeld seit 1986 als Pauschalzahlung gewährt. Diese Regelung erspart dem Sozialamt viel Verwaltungsarbeit und den Sozialhilfeberechtigten die entwürdigende Prozedur, jedes Bekleidungsstück einzeln beantragen und auf die Bewilligung warten zu müssen. Da das Bundessozialhilfe-Gesetz aber das »Individual- und Bedarfsprinzip« vorsieht, sind die Pauschalen nur die Basis der Bekleidungshilfe. Darüber hinaus kann jeder Sozialhilfeberechtigte über die Pauschale hinaus Anträge auf individuelle Bekleidungsbeihilfe stellen. Nach der Absenkung der Pauschale im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes im Sommer 2002 seien indes nicht wesentlich mehr Anträge festgestellt worden, sagt Epp. Sollten es nach der erneuten Absenkung der Pauschale deutlich mehr werden, sei man wohl an eine Schmerzgrenze gekommen: »Wenn es dann mehr Anträge werden, ist das zu berücksichtigen«. Sicherheitshalber will das Amt 50.000 Euro deponieren, um eventuellen Zusatzanträgen gerecht werden zu können.

Ausschließlich individuell beantragt werden kann Bekleidung für Kommunion, Konfirmation, Heirat, Schwangerschaft, Arbeit usw. Also Kleidung für anerkannte besondere Anlässe, sie ist nicht Teil der Pauschale. Zudem ist das Amt dazu übergegangen, die Bekleidungspauschale nicht mehr vierteljährlich, sondern monatlich gestückelt auszubezahlen: »Wir wollen den mündigen Bürger«, sagt Epp. Zudem sei es ein finanzieller Vorteil für das Amt, wenn die Pauschalen monatlich gewährt würden. In einigen Fällen bekam das Amt die Bekleidungsgelder für ein Quartal nicht zurück, wenn sich ein Sozialhilfeberechtigter kurz nach Zahlung vom Sozialamt abmeldete.