Webwecker Bielefeld: Tricks mit der Mehrsteuererhöhung (13.09.2006)

Tricks mit der Mehrsteuererhöhung (13.09.2006)




Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ab 1. Januar auf 19 Prozent ist beschlossene Sache. Ein Großteil des Handels hat bereits angekündigt, die Anpassung an seine Kundschaft weiterzugeben. Verbraucher suchen deshalb im Vorfeld nach Möglichkeiten, die unausweichliche Mehrbelastung auf clevere Weise zu umgehen und planen etwa, kostspielige Anschaffungen wie Auto, Möbel oder Eigenheim noch in diesem Jahr abzuwickeln.

»Doch viele Firmen, Händler und Dienstleister kalkulieren sowohl den kurzfristigen Konsumschwung als auch die Kaufzurückhaltung nach Anhebung der Umsatzsteuer gleich mit ein und erhöhen noch in diesem Jahr die Preise«, warnt die Verbraucherzentrale NRW, bei Anschaffungen in 2006 auf einen Preisvorteil zu setzen. »Käufer sollten etwa auf Angebote, die eine Umgehung der Mehrwertsteuer versprechen, nicht hereinfallen, sondern stattdessen Preise vergleichen und Verträge sorgfältig prüfen«.

Händler und Dienstleister müssen für ab 1. Januar erbrachte Lieferungen und Leistungen  19 Prozent Umsatzsteuer an den Staat abführen. Für Kunden ist jedoch ausschlaggebend, was im Vertrag steht. Sind 16 Prozent vereinbart, können Kunden nur zu diesem Steuersatz zur Kasse gebeten werden. Händler können im Nachhinein nicht drei Prozent mehr auf ihre Kundschaft abwälzen.

Zur Berechnung der Mehrwertsteuer gegenüber dem Verbraucher ist für den Händler der Liefertermin maßgeblich, der im Vertrag steht. Wenn die Ware noch in diesem Jahr geliefert werden soll und sich die Lieferung dann über den 31. Dezember hinaus verzögert, ist dies Pech des Händlers. Für ihn wird dann der höhere Steuersatz fällig. Kunden dürfen bei verzögerter Lieferung lediglich in Höhe des alten Steuersatzes zur Kasse gebeten werden.

·         Bei Lieferfristen bis zu vier Monaten gilt immer der vereinbarte Preis. Bei längeren Lieferfristen darf der Unternehmer theoretisch durch eine Preisanpassungsklausel den Kunden zur Zahlung einer zwischenzeitlich erhöhten Mehrwertsteuer verpflichten. Das gilt jedoch nicht, wenn die Mehrwertsteuererhöhung im Vorfeld schon lange bekannt ist. Bei Kaufverträgen, die in den letzten vier Monaten dieses Jahres zum alten Steuersatz von 16 Prozent abgeschlossen werden, wird also nur dieser geringere Steuersatz fällig.

 

Bei Unsicherheiten in punkto Mehrwertsteuer hilft auch die Bielefelder Beratungsstelle oder der telefonische Beratungsservice der Verbrau­cherzentrale NRW unter 0900-1-89 79 69 für 1, 86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz (montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr).