Tricks mit der Mehrsteuererhöhung (13.09.2006)
Die
Erhöhung der Mehrwertsteuer ab 1. Januar auf 19 Prozent ist beschlossene Sache.
Ein Großteil des Handels hat bereits angekündigt, die Anpassung an seine
Kundschaft weiterzugeben. Verbraucher suchen deshalb im Vorfeld nach
Möglichkeiten, die unausweichliche Mehrbelastung auf clevere Weise zu umgehen
und planen etwa, kostspielige Anschaffungen wie Auto, Möbel oder Eigenheim noch
in diesem Jahr abzuwickeln.
»Doch
viele Firmen, Händler und Dienstleister kalkulieren sowohl den kurzfristigen
Konsumschwung als auch die Kaufzurückhaltung nach Anhebung der Umsatzsteuer
gleich mit ein und erhöhen noch in diesem Jahr die Preise«, warnt die
Verbraucherzentrale NRW, bei Anschaffungen in 2006 auf einen Preisvorteil zu
setzen. »Käufer sollten etwa auf Angebote, die eine Umgehung der Mehrwertsteuer
versprechen, nicht hereinfallen, sondern stattdessen Preise vergleichen und
Verträge sorgfältig prüfen«.
Händler und Dienstleister müssen für ab 1. Januar erbrachte
Lieferungen und Leistungen 19 Prozent
Umsatzsteuer an den Staat abführen. Für Kunden ist jedoch ausschlaggebend, was
im Vertrag steht. Sind 16 Prozent vereinbart, können Kunden nur zu diesem
Steuersatz zur Kasse gebeten werden. Händler können im Nachhinein nicht drei
Prozent mehr auf ihre Kundschaft abwälzen.
Zur Berechnung der Mehrwertsteuer gegenüber dem Verbraucher
ist für den Händler der Liefertermin maßgeblich, der im Vertrag steht. Wenn die
Ware noch in diesem Jahr geliefert werden soll und sich die Lieferung dann über
den 31. Dezember hinaus verzögert, ist dies Pech des Händlers. Für ihn wird
dann der höhere Steuersatz fällig. Kunden dürfen bei verzögerter Lieferung
lediglich in Höhe des alten Steuersatzes zur Kasse gebeten werden.
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Bei Lieferfristen bis zu vier Monaten gilt immer der
vereinbarte Preis. Bei längeren Lieferfristen darf der Unternehmer theoretisch
durch eine Preisanpassungsklausel den Kunden zur Zahlung einer zwischenzeitlich
erhöhten Mehrwertsteuer verpflichten. Das gilt jedoch nicht, wenn die
Mehrwertsteuererhöhung im Vorfeld schon lange bekannt ist. Bei Kaufverträgen,
die in den letzten vier Monaten dieses Jahres zum alten Steuersatz von 16
Prozent abgeschlossen werden, wird also nur dieser geringere Steuersatz fällig.
Bei Unsicherheiten in punkto Mehrwertsteuer hilft auch die
Bielefelder Beratungsstelle oder der telefonische Beratungsservice der Verbraucherzentrale
NRW unter 0900-1-89 79 69 für 1, 86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz
(montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr).