Webwecker Bielefeld: Heizungskosten einfrieren (27.09.2006)

Heizungskosten einfrieren (27.09.2006)



Heizungs-Oldies, die vor dem 1. Oktober 1978 installiert wurden, müssen zum Jahreswechsel in den Ruhestand gehen: Diese Veteranen unter den Gas- oder Heizölkesseln verlieren am 31. Dezember 2006 ihre Betriebserlaubnis und müssen gegen Energie sparende Modelle ausgetauscht werden. Ausnahme: Wurde seit dem 1. November 1996 ein neuer Brenner am alten Kessel montiert, wird Aufschub bis Ende 2008 gewährt. Das gilt für die Oldies übrigens auch, wenn der Schornsteinfeger feststellt, dass die vorgeschriebenen Abgaswerte eingehalten werden. Keine unmittelbare Nachrüstpflicht gibt’s in Ein- und Zweifamilienhäusern, die von den Eigentümern bewohnt werden – hier muss erst zwei Jahre nach einem Eigentümerwechsel eine neue Heizungsanlage her.

»Doch nicht zuletzt angesichts weiter steigender Energiepreise sollte man nicht mehr lange warten und bald sparsame Kessel- und Heizungstechnik Einzug halten lassen«, rät die Verbraucherzentrale NRW, »denn damit sind vielfach Einsparungen von bis zu 30 Prozent beim Heizenergieverbrauch drin«. Ohne optimale Einstellung der Heizungsregelung durch einen Fachmann laufen auch neue Heizkessel nur auf Sparflamme in Sachen Energieeinsparung. Denn nur wenn die Vorlauftemperatur des Kessels stimmt, Thermostatventile richtig eingestellt sind und die Heizungspumpe richtig dimensioniert ist, wird ein optimales Sparpaket geschnürt. Dieser so genannte hydraulische Abgleich kostet zwischen zwei und sechs Euro pro Quadratmeter Wohnfläche – je nachdem, ob neue Komponenten eingebaut werden müssen. Diese Investitionen werden durch reduzierten Energieverbrauch jedoch wettgemacht, empfiehlt die Verbraucherzentrale.

In der Regel schafft es eine Solaranlage in unseren Breiten, etwa 50 Prozent des jährlichen Warmwasserbedarfs an Trinkwasser zu erwärmen. Solargestütztes Heizen bietet ein weiteres Energiesparplus. Selbst wer jetzt noch keine komplette Solaranlage einbauen will, kann im Rahmen seiner Heizungsmodernisierung nun schon eine spätere Nachrüstung einplanen, indem die nötigen Anschlüsse und Leitungen bereits gelegt werden. Für eine energiesparende Heizungsmodernisierung bewilligt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf Antrag diverse Förderdarlehen. Nähere Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Interessenten unter www.kfw-foerderbank.de.


Welche Form der Heizungsmodernisierung sich im Einzelfall anbietet und was dabei zu beachten ist, darüber informiert anbieterneutral – gegen ein Entgelt von 5,- Euro  die Energieberatung der Verbraucherzentrale donnerstags in Bielefeld. Terminvereinbarung unter (0521) 6 69 36 (Allgemeine Verbraucherberatung)