Webwecker Bielefeld: Beschränktes Bleiberecht (22.11.2006)

Beschränktes Bleiberecht (22.11.2006)



Am vergangenen Freitag rang sich die Innenministerkonferenz dazu durch, eine alte Forderung von Flüchtlingsorganisationen anzupacken. Langjährig Geduldete, also ausreisepflichtige Menschen, die nicht ausreisen können, sollen eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Die ist aber an strenge Voraussetzungen gekoppelt, deshalb gibt es wieder Kritik von Flüchtlingsräten und Pro Asyl. In der Ausländerbehörde ist man aber froh über die Regelung, da sie Druck von den Mitarbeitern nimmt.

 

Von Mario A. Sarcletti

»Das ist schon eine Erleichterung«, freut sich Rüdiger Schmidt über die Bleiberechtsregelung, zu der sich die Innenministerkonferenz am vergangenen Freitag durchringen konnte. Er ist  Leiter der Bielefelder Bürgerberatung, die auch für eine Gruppe von Migranten zuständig ist, deren Abschiebung immer wieder heftig kritisiert wurde. »Dieser Druck kommt ja auch immer bei den Mitarbeitern an«, berichtet Schmidt über den Arbeitsalltag in seiner Behörde. Der Druck kam auch wiederholt von den Medien, denn unter humanitärem Aspekt war es zumindest äußerst fragwürdig, Menschen, die seit Jahren in der Bundesrepublik leben und integriert sind, abzuschieben. Da protestierten schon mal ganze Schulklassen vor laufenden Fernsehkameras dagegen, dass ihre Mitschülerin abgeschoben werden sollte, Arbeitgeber wehrten sich dagegen, dass ein langjähriger Mitarbeiter plötzlich verschwand. Menschen die mehr als zehn Jahre in der BRD leben, deren Kinder hier geboren sind, wurden nachts aus den Betten geholt und zum Flugzeug gebracht.

Bundesweit sind etwa 190.000, in Bielefeld etwa 1000 Menschen von der Bleiberechtsregelung betroffen, die meisten sind Flüchtlinge, viele aus dem ehemaligen Jugoslawien. Nach ihr sollen Familien, die seit mindestens sechs, und Alleinstehende, die seit mindestens acht Jahren hier leben, eine zunächst auf zwei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Vorraussetzung dafür ist aber, dass sie eine Arbeit haben und keine Sozialleistungen erhalten. Nach Angaben von Rüdiger Schmidt sind das etwa 200 in Bielefeld. Außerdem dürfen die noch Geduldeten nicht vorbestraft sein oder zu maximal fünfzig, im Fall von Verstößen gegen das Aufenhalts- beziehungsweise Asylverfahrensgesetz neunzig Tagessätzen verurteilt worden sein. Wer von den langjährig Geduldeten noch keine Arbeit hat, muss bis zum 30. September kommenden Jahres eine finden. Bis dahin müssen die Betroffenen außerdem Deutschkenntnisse nachweisen.


Ausbeutung als Folge

Vor allem die letzten beiden Punkte stoßen auf Kritik bei Flüchtlingsorganisationen. »Das führt zu ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen«, befürchtet Beate Niemeier vom Bielefelder Flüchtlingsrat böse Folgen durch den Druck eine Arbeit zu finden. Außerdem sei unklar, ob es für die Menschen Deutschkurse gibt. »Gerade Jugendliche, die hierhin kamen und nicht mehr schulpflichtig waren, haben hier Defizite und brauchen Unterstützung«, sagt Niemeier. Sie stört auch, dass Menschen, die sich der Abschiebung entzogen haben, von der Bleiberechtsregelung ausgenommen werden. »Das ist eine Schweinerei, die haben doch nur ihr Leben gerettet und mussten sich der Abschiebung entziehen, weil es diese Regelung so lange nicht gab«, findet Niemeier.

Sie nennt den Kompromiss der Innenminister eine Mogelpackung. »Es wäre viel einfacher gewesen zu sagen, es ist den Leuten nach so langer Zeit nicht zumutbar, dass sie in ihr Herkunftsland zurückkehren«, erklärt Beate Niemeier. Außerdem ist die Regelung ihrer Meinung nach in vielen Punkten zu unkonkret, sodass es wieder viele Einzelfallentscheidungen geben werde.

Solche Einzelfälle sieht auch Rüdiger Schmidt auf seine Mitarbeiter zukommen. Er nennt ein Beispiel: »Es gilt ja der Stichtag 17. November. Was ist mit einer Familie, die sich am 18. November 2000 bei der Ausländerbehörde gemeldet hat?«. Schmidt spricht von Grenzfällen, bei denen viel Fingerspitzengefühl erforderlich sei. Ein weiterer Grenzfall könnte es sein, wenn ein 19jähriger vorbestraft ist. »Soll dann seine ganze Familie abgeschoben werden«, fragt sich Schmidt. Er hofft auf den »verfahrensleitenden Erlass« aus dem Innenministerium, der die konkrete Arbeit der Ausländerbehörden bestimmt. Allerdings haben die Innenminister da bereits eine klare Vorgabe gemacht: »Bei Ausschluss eines Familienmitglieds wegen Straftaten erfolgt grundsätzlich der Ausschluss der ganzen Familie«, steht in dem Papier vom 17. November. Der Begriff »Sippenhaft« bekommt so eine ganz konkrete Bedeutung.

Der Erlass wird wahrscheinlich auch ein anderes Problem nicht lösen: »Die Aufenthaltserlaubnis muss in ein Ausweisdokument geklebt werden. Wenn einer das nicht hat, wird es schwierig«, erläutert Schmidt. Und viele Betroffene haben eben keinen Pass und es ist oft schwierig, einen vom Herkunftsland zu bekommen. Auch Beate Niemeier sieht ein ganz konkretes Papier-Problem. »Die Leute, die Arbeit suchen, müssen weiter mit ihrer Duldung hausieren gehen und da steht erst mal drin, dass Arbeitsaufnahme nicht gestattet ist«, befürchtet sie Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche. Rüdiger Schmidt hofft auch hier auf den Erlass aus Düsseldorf: »Wenn da drinsteht, dass wir das mit der Arbeitsaufnahme streichen dürfen, würde das helfen«, erklärt er.

Grundsätzlich ist Rüdiger Schmidt aber mit der Bleiberechtsregelung zufrieden. Auch er vertritt den Standpunkt, der in dem Papier der Innenministerkonferenz immer wieder auftaucht. »Die Frage ist: Was belastet die öffentlichen Kassen?«, findet Schmidt. Die Innenminister betonten immer wieder ihre Angst vor einer »Zuwanderung in die  Sozialsysteme«. »Sie dürfen nicht durch großzügige Sozialleistungen Anreize für den weiteren Verbleib in Deutschland bekommen«, erklärte Günther Beckstein bei der Vorstellung des Kompromisses. Wo er »großzügige Sozialleistungen« sieht, bleibt aber sein Geheimnis, die Geduldeten bekommen noch nicht einmal die 345 Euro Arbeitslosengeld II. Aber offensichtlich denken die Innenminister, dass es den Geduldeten immer noch zu gut geht. Sie bitten den Bundesgesetzgeber, »entsprechende Veränderungen im Leistungsrecht zu prüfen«.


Wer nicht arbeitet, fliegt raus

Beckstein machte bei der Gelegenheit auch gleich klar, was die Kehrseite der Bleiberechtsregelung ist: »Das bedeutet im Gegenzug aber auch, dass der Aufenthalt von Ausländern, die nach dieser Regelung keine Aufenthaltserlaubnis erhalten können, konsequent beendet werden muss«, droht der bayrische Innenminister. Das steht so auch in dem Papier der Innenminister. »Die Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern soll durch geeignete Maßnahmen verbessert werden«, heißt es dort weiter. Damit ist wohl nicht gemeint, dass für die Abschiebungen Plätze in der 1. Klasse gebucht werden. Es könnte vielmehr zu der paradoxen Situation kommen, dass die Zahl der Abschiebungen durch die Bleiberechtsregelung ansteigt. Eine irakische Familie, die »erst« seit fünf Jahren und elf Monaten in Bielefeld lebt und deren Kinder in Bielefelder Schulen gehen, könnte sich also demnächst im Flugzeug nach Bagdad wiederfinden. Eine Galgenfrist hat sie nur noch bis der Erlass aus Düsseldorf kommt. Denn bis dahin gibt es einen Abschiebestopp.