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Offene Ganztagsgrundschulen in NRW erhalten zusätzlich 914 Millionen Euro (14.05.2003)



Rückenwind für den Aufbau der offenen Ganztagsgrundschulen in Nordrhein-Westfalen: In Berlin wurden vor wenigen Tagen die Unterschriften unter die Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Ländern über die Finanzhilfen des Bundes beim Aufbau von Ganztagsschulen in Deutschland gesetzt. »Damit steht fest, dass unsere Kommunen in Nordrhein-Westfalen bis 2007 zusätzlich insgesamt 914 Millionen Euro für den Aufbau offener Ganztagsgrundschulen erhalten können«, erklärte Schul- und Jugendministerin Ute Schäfer.

In der Verwaltungsvereinbarung wird geregelt, dass die Bundesregierung in den kommenden Jahren insgesamt vier Milliarden Euro für den Aufbau neuer Ganztagsschulen zur Verfügung stellt. Auf NRW entfallen knapp 914 Millionen Euro, davon 68 Millionen Euro in einer ersten Rate bereits in diesem Jahr. Die Bundesmittel sind bis 2007 befristet. Sie können nicht für Personalkosten verwendet werden.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat in einer Förderrichtlinie festgelegt, dass die Bundesmittel in NRW den Kommunen für den Aufbau offener Ganztagsgrundschulen zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Schulträger können nun Anträge auf Bewilligung dieser Mittel bei der zuständigen Bezirksregierung stellen. Antragstermin für 2003 ist der 30. Juni. Pro Gruppe von 25 Kindern sind folgende Förderobergrenzen festgesetzt worden: Bauvorhaben können mit bis zu 80.000 Euro gefördert werden, bis zu 25.000 Euro können in die Ausstattung fließen und bis zu 10.000 Euro stehen für die Gestaltung des Außengeländes zur Verfügung. Bei jeder Maßnahme müssen die Schulträger einen Eigenanteil von zehn Prozent erbringen. Dazu können sie beispielsweise Mittel aus der Schulpauschale verwenden.

Das Personalkonzept für die offenen Ganztagsgrundschulen in NRW ist unabhängig von den Bundesmitteln entwickelt worden. Es sieht die Zusammenführung des Personals aus Schule und Kinder- und Jugendhilfe unter dem Dach der Schule vor. Für jedes Kind in einer offenen Ganztagsgrundschule stehen 60 Prozent zusätzliche Personalmittel zur Verfügung. Das Land finanziert dabei einen Personkostenzuschlag in Höhe von 40 Prozent – ein Viertel davon durch zusätzliche Lehrer. Die Kommunen übernehmen den übrigen Personalkostenzuschlag von 20 Prozent. Sie bringen dabei bestehende Ganztagsangebote ein und können ihren Anteil gegebenenfalls auch über Elternbeiträge für außerunterrichtliche Angebote finanzieren. »Anders als mitunter behauptet will das Land aber auch nach 2007 das Angebot der Schule von acht bis eins an jenen Schulen weiter fördern, die keine offenen Ganztagsgrundschulen werden und bei Bedarf im Einzelfall das Angebot sogar parallel zur offenen Ganztagsgrundschule aufrecht erhalten«, betonte Ministerin Schäfer.

Bis 2007 sollen in NRW für ein Viertel aller Grundschüler – das sind knapp 200.000 Kinder – Plätze in offenen Ganztaggrundschulen geschaffen werden. Die Ausgaben für Betreuung und Förderung steigen dafür schrittweise auf 240 Millionen Euro pro Jahr, von denen das Land 160 Millionen Euro pro Jahr übernimmt. Derzeit investiert das Land in Betreuungsangebote (Landesanteil für Horte, Dreizehn Plus, Schülertreffs in Tageseinrichtungen, anteilig: Schule von acht bis eins) 80 Millionen Euro im Jahr.

Schulträger können jetzt gleichzeitig ihre Anträge auf die zusätzlichen Personalmittel des Landes und die Investitionsmittel des Bundes stellen. Sie können aber auch in zwei Stufen vorgehen, indem sie zuerst Bau und Ausstattung sicherstellen und dann bis spätestens 2007 ihren Antrag auf die zusätzlichen Personalmittel des Landes stellen. In diesem Fall reicht eine Absichtserklärung des Schulträgers unter Beifügung des pädagogischen Konzepts der Schulen.