Webwecker Bielefeld: grab01

Dauergrabpflegeverträge unberührt (30.07.2003)



Die Stadt Bielefeld teilt mit, dass trotz der geplanten Privatisierung der städtischen Friedhofsgärtnerei keine Auswirkungen auf bereits abgeschlossene Dauergrabpflegeverträge zu befürchten seien.

Die eigenbetriebliche Einrichtung der Stadt Bielefeld ist bis dato Ansprechpartner für BürgerInnen, die aus unterschiedlichen Gründen die Möglichkeit suchen, langfristige Verträge für die Pflege der Gräber von Angehörigen abzuschließen. In solchen Fällen übernimmt die Stadt Bielefeld die Funktion eines Treuhänders. Der gesamte Betrag für den vertraglich vereinbarten Grabpflegezeitraum wird dabei zinsbringend angelegt.

Die Ausführung der Pflegearbeiten erfolgte in der Vergangenheit fast ausschließlich durch den Eigenbetrieb Friedhofsgärtnerei. Durch die aktuellen Diskussionen zum Thema Privatisierung des Betriebes wurden einige Dauergrabpflegekunden verunsichert.

Die Verwaltungsvorlage zum Verkauf der Friedhofsgärtnerei nimmt jedoch ausdrücklich Bezug auf die bestehenden Dauergrabpflegeverträge. Seitens der Stadt kann folglich versichert werden, dass bereits eingezahlte Beträge weiterhin treuhänderisch verwaltet und entsprechend verwendet werden. Hinterlegte Gelder werden nicht an private Partner weitergereicht. Lediglich die Ausführung der Pflegearbeiten wird zukünftig vermutlich nicht mehr durch einen stadteigenen Betrieb erfolgen.