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Hund sichergestellt, Mitarbeiterinnen des Ordnungsamts verletzt (21.05.2003)



Ordnungsamt und Polizei gelang es vorige Woche, einen Hund der Rasse American Staffordshire Terrier »sicherzustellen«. Die Halterin hatte den nach dem Landeshundegesetz als gefährlich geltenden Hund wiederholt ohne Leine und ohne Maulkorb ausgeführt, ebenso ihre minderjährige Tochter und der Sohn. Dabei war es bereits in der Vergangenheit zu mehreren Zwischenfällen gekommen. Das Fazit: Die Haltung des Hundes wurde untersagt. Der Aufforderung, den Hund abzugeben, kam die Halterin allerdings nicht nach. Deshalb musste der Hund durch das Ordnungsamt zur Gefahrenabwehr sichergestellt werden.

Bei der Sicherstellung zeigte sich die minderjährige Tochter aggressiv und uneinsichtig. Beide Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes wurden körperlich angegriffen und erlitten Verletzungen: Eine Mitarbeiterin musste ins Krankenhaus gebracht werden. Vor der Aktion ist ein Durchsuchungsbeschluss vom Amtsgericht Bielefeld ausgefertigt worden.