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Anschleichender Psychoterror (Bedrohung durch Stalker, 19.02.2003)



Stalking

Stalker: »Liebe« aus Wahn, Bedrohung mit System



Auf die Bedrohung durch »stalken« macht der Frauennotruf Bielfeld aufmerksam. Stalker terrorisieren Frauen und verfolgen sie, oft über einen langen Zeitraum. Der Frauennotruf hat Tipps, wie Frauen mit den Männern, die sie terrorisieren, umgehen können.



Von Manfred Horn

Stalking, wieder so ein Anglizismus, den kaum jemand kennt. Es handelt sich jedenfalls nicht um den landwirtschaftlich sozialisierten König der bäuerlichen Kuhställe. Nein, beim Stalking geht es um ein ernstes Thema. Der Begriff bedeutet so viel wie »anschleichen«. Er wird verwendet, um verfolgen und terrorisieren zu beschreiben. Davon betroffen sind überwiegend Frauen, denen ehemaliger Partner, Arbeitskollege, flüchtiger Bekannter oder auch gänzlich Fremde nachsteigen. Die stalkenden Männer entwickeln dabei eine Hetze, die über Monate, sogar Jahre andauern kann. Sie entwickeln einen Psychoterror in jeglicher Form. In der Regel werden alle Kommunikationsmittel wie Telefon und E-Mail genutzt, um häufig und auch zu nachtschlafenden Zeiten das Opfer anzusprechen. Die Anrufe werden mit der Zeit in der Regel drohender, diskriminierender und beleidigender. Aus anfänglichen »Liebesbriefen« werden zunehmend Drohschreiben. Stalking bedeutet auch, dass sich der Verfolger in der Nähe des Opfers aufhalten kann, ihm auflauert und folgt.

Ein Faltblatt des Bielefelder Frauennotrufs macht auf das Stalken aufmerksam und gibt Tipps im Umgang damit. Grundsätzliche Feststellung: Stalking hat nichts mit Liebe zu tun. Vielmehr kann Stalking für die betroffenen Frauen Folgen haben: Sie sind unter Stress, entwickeln Angst, sind verzweifelt, denken im Extremfall an Selbstmord. Der Frauennotruf weist darauf hin, dass rechtliche Schritte möglich sind. Auch wenn kein klarer Straftatbestand wie Körperverletzung vorliegt, gibt es die Möglichkeit der Klage auf Unterlassung. Verstößt der Stalker dann gegen die richterlichen Auflagen, macht er sich strafbar. Bevor die Betroffenen jedoch eine Zivilklage anstrengen, sollten sie sich den Rat einer kompetenten Rechtsanwältin einholen, um das Kostenrisiko einschätzen zu können. Beim »Weißen Ring« gibt es einen Beratungsscheck für die Frauen, die kein Geld haben. Auch der Frauennotruf bietet in seinen Räumen in der Jöllenbecker Straße die Möglichkeit, in Ruhe zu reden und die nächsten Schritte zu überlegen.

Der Frauennotruf macht auch auf mögliche Schritte der Selbsthilfe aufmerksam: Frau solle dem Stalker einmal und unmissverständlich erklären, dass sie keinerlei Kontakt wünsche. Danach soll der Stalker völlig ignoriert werden. Jegliche Reaktion danach lasse ihn wieder hoffen und er bemühe sich noch intensiver. Der Frauennotruf empfiehlt, alles zu dokumentieren, was der Stalker schickt, mitteilt oder tut. Diese Dokumente können später als Beweismittel vor Gericht dienen. Auch wird in der Broschüre geraten, Öffentlichkeit herzustellen, also FreundInnen, ArbeitskollegInnen und Nachbarn zu informieren. Eine Fangschaltung bei Telefonterror sei empfehlenswert.


Erster Termin einer Selbsthilfegruppe für Frauen, die vom Expartner und ähnlichen belästigt und verfolgt werden: Dienstag, 11. März, um 19 Uhr in den Räumen des Frauennotrufs, Jöllenbecker Str. 57. Weitere Infos: 0521-124248. Der Weiße Ring ist erreichbar unter: 0521-3906004