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Vorschläge der Bundesregierung führen zur Zuspitzung der Finanzsituation (Teil 2)



Das Netto-Aufkommen aus der Gewerbesteuer ist für die Stadt Bielefeld von 2000 bis jetzt von rd. 120 Mio. Euro auf nur noch rd. 80 Mio. Euro gesunken. Dieser Einnahmeausfall von rd. 40 Mio. Euro in 4 Jahren entspricht 33 % des Netto-Aufkommens noch 2000.

Die Städte und Gemeinden haben jahrelang dafür gekämpft, dass es endlich zu einer Gemeindefinanzreform kommt, die den Städten wieder eine aufgabengerechte Finanzausstattung bringt und damit ihre Handlungsfähigkeit wieder herstellt. Die von der Bundesregierung eingesetzte Gemeindefinanzreformkommission hat gute Ergebnisse erarbeitet, von denen aber in den Gesetzentwürfen der Bundesregierung kaum noch etwas übrig ist.

Es ist vorgesehen, die Gewerbesteuer zu einer reinen Gewinnsteuer zu machen. Damit ist sie noch wesentlich gestaltbarer, als die Gewerbesteuer in ihrer gegenwärtigen Form. Unsere wichtigste Einnahmequelle wird vollends unplanbar.

Durch die Umwandlung in eine reine Gewinnsteuer steigt das Risiko, dass die neue „Gemeindewirtschaftssteuer" verfassungsrechtlich ins Wanken gerät, da sie sich in ihrer Bemessungsgrundlage nicht mehr wesentlich von der Einkommensteuer einerseits und der Körperschaftssteuer andererseits unterscheidet. Diese massive Bedrohung der wichtigsten kommunalen Einnahmequelle wird augenscheinlich in Kauf genommen.

Die neue Gemeindewirtschaftssteuer ist mittelstandsfeindlich und begünstigt abermals große Kapitalgesellschaften. Während Gewerbetreibende und Freiberufler je nach zu ver-steuerndem Einkommen und örtlichem Hebesatz z.T. massive Mehrbelastungen zu ver-zeichnen haben, wird Kapitalgesellschaften eine Steuerentlastung zwischen 3,5 und 4,5% zugebilligt. Während Kapitalgesellschaften nach geltendem Recht zu 62% am Gewerbe-steueraufkommen beteiligt sind, wären sie dies nach dem Regierungsentwurf nur noch zu 44%.

Die Berechnungen des Finanzministeriums bezüglich der Wirkungen auf das Gewerbesteueraufkommen sind nicht nachvollziehbar. Die Verluste aus dem Wegfall der Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag scheinen erkennbar zu niedrig, die Gewinne aus der Besteuerung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung hingegen weit übertrieben, zumal die Umgehung auch hier leicht möglich sein wird.

Als gesicherte Einnahme kann nach diesem Gesetzentwurf nur der höhere Umsatzsteueranteil von 1, 8 Mrd Euro gelten. Dem steht eine dann noch unkalkulierbarere Gemeindewirtschaftssteuer gegenüber.

Ein Mehraufkommen nach dem Gesetzesentwurf wird deswegen noch nicht einmal ausreichen, um die erhöhten Belastungen aus der vorgezogenen Steuerreform zu kompensieren.

Zusammenfassend muss man sagen :

  • Der Gesetzentwurf der Bundesregierung beschädigt die Gewerbesteuer in der Substanz und in der Ertragskraft.
  • Die Kommunen stünden nach Verabschiedung dieses Gesetzes schlechter da als vorher.
- Die kommunalen Spitzenverbände haben ein Modell zur Reform der Gewerbesteuer vorgelegt, das eine deutliche, parteiübergreifende Mehrheit in der Gemeindefinanzreformkommission gefunden hat Diejenigen Unternehmen, die heute Gewerbesteuer zahlen, können maßvolle Entlastungen erwarten. Eine Vielzahl von Gewerbetreibenden und freiberuflichen Unternehmen werden mit sehr maßvollen Belastungen zur Gewerbesteuer herangezogen.