Webwecker Bielefeld: clausenhsk02

»Wir müssen in jedem Fall die Beamtenquote reduzieren« (Teil 2)



Die Antwort der bürgerlichen Mehrheit war, das würde ja zu betriebsbedingten Kündigungen führen. Das ist Quatsch. Nur wenn man gar nichts macht und weiter abwartet, dann ist die Gefahr, dass irgendwann betriebsbedingt gekündigt werden muss, um das Personalkostenbudget auf diesen, dann noch weiter entfernten früheren Ansatz zurückzufahren, natürlich rasant größer. Und genau in diese Gefahr schlittern wir jetzt mehr und mehr rein.


Wenn man nicht betriebsbedingt kündigt, wie kann das Personalkostenbudget gedeckelt werden?

Auf mehrere Weise. Angefangen damit, dass bestimmte Aufgaben nicht mehr selbst wahrgenommen werden. Beim Outsourcing gibt es verschiedene Modelle, also die Übertragung auf Private, auf Kooperationen, also auch auf Anstalten öffentlichen Rechts. Das heißt zum Beispiel noch zu bildende öffentlich rechtliche Körperschaften, die eine interkommunale Zusammenarbeit tragen. Dadurch, dass das Ziel der Tätigkeit nicht mehr nur das Stadtgebiet Bielefeld ist, sondern darüber hinaus geht, gibt es die Möglichkeit, Synergien in bestimmten Leistungsbereichen zu erreichen. Sie können darüber nachdenken, für bestimmte Teile der Diensterbringung andere Tarifsysteme anzuvisieren und zu erwägen, welche Schritte man machen muss, um das zu erreichen. Wir müssen in jedem Fall die Beamtenquote in Bielefeld reduzieren. Im Bereich der inneren städtischen Verwaltung mit ihren 2.500 Mitarbeitern haben wir im Moment eine Beamtenquote von 50 Prozent. Das ist außerordentlich viel. Man kann darüber hinaus sagen: Es wird nicht eine befristete Stelle mehr verlängert. Aber: Es gibt kein Rezept, dass für alle Verwaltungsbereiche gleich greifen würde.


Wenn jetzt outgesourct wird, was passiert mit den Mitarbeitern, die in dem Bereich gearbeitet haben?

Das ist arbeitsrechtlich geregelt. Grundsätzlich gehen die auf den denjenigen über, der dann die Leistung demnächst erbringt.


Muss der neue Arbeitgeber dann die alten Tarife übernehmen?

Die Mitarbeiter haben an dieser Stelle einen gesetzlich garantierten Besitzstand. Da ist nicht ausgeschlossen, dass es nach einer Übergangszeit, die das Gesetz definiert, zu Änderungen kommt. Aber für diese Änderungen bräuchte der neue Arbeitgeber dann sehr starke Rechtfertigungen, die es so ohne weiteres nicht gibt. Ein konkretes, nicht unumstrittenes Bespiel: Die städtischen Kliniken haben die patientenfernen Bereiche outgesourct und einer gesonderten Gesellschaft zugeordnet. Diese Gesellschaft ist dann Mitglied in einem anderen Arbeitgeberverband geworden und hat die Beschäftigten aus der ›Städtischen Kliniken GmbH‹ übernommen zu den alten kommunalen Tarifen. Aber die neue Gesellschaft kann jetzt im Rahmen der Ausnutzung von Fluktuation sukzessive ein neues Tarifsystem einführen. Es entstehen tarifgerechte Löhne. Dass wir an dieser Stelle Spannungsverhältnisse haben in der Form, dass unterschiedliche Gewerkschaften zu branchenüberschneidenden Leistungsbereichen verschiedene Tarifniveaus verabreden, ist nichts, was sie denjenigen vorwerfen können, die versuchen, sich in diesem Bereich unternehmerisch zu verhalten.