Webwecker Bielefeld: drogenkonzept01

Kampf ums Konzept (12.02.2003)



Landgericht Bielefeld

Angeklagte Haubrock und Gebranzig: Beschuldigungen machen sie »nahezu fertig« und »fast krank«


Am zweiten Verhandlungstag des Prozesses um die niedrigschwellige Anlauf- und Kontaktstelle kam nach den angeklagten Drogenberatern jetzt die Polizeiführung zu Wort. Sie offenbarte erstaunliche Vorgänge rund um Rauschgiftkommissar Manfred Hudalla.












Von Mario A. Sarcletti


Am zweiten Prozesstag hatte am 6. Februar zuerst Wolfgang Rossel, Leiter der niedrigschwelligen Anlauf- und Kontaktstelle für Drogenabhängige in der Wilhelm-Bertelsmann-Straße, die Gelegenheit zu seiner Einlassung. Wie dem Geschäftsführer der Drogenberatung, Piet Schuin, und dem Leiter der ambulanten Einrichtungen, Michael Wiese, wirft ihm der Bielefelder Oberstaatsanwalt Kahnert vor, Drogenabhängigen Handel und Konsum von Drogen in der Kontaktstelle vorsätzlich ermöglicht zu haben. Wolfgang Rossel schilderte sichtlich bewegt den Alltag in der Einrichtung und zeigte sich von den Vorwürfen zutiefst betroffen.

Anschließend war der ehemalige Polizeipräsident Horst Kruse am Zuge. Der war im Zusammenhang mit dem Verfahren von Innenminister Behrens in den Ruhestand versetzt worden. Auch er soll, wie die ebenfalls angeklagten Polizeidirektoren Heinz Haubrock und Uwe Gebranzig, Drogenabhängigen Gelegenheit zu Handel und Konsum von Drogen in der Wilhelm-Bertelsmann-Straße verschafft haben. Außerdem beschuldigt die Staatsanwaltschaft Münster die drei der Strafvereitelung im Amt, Untätigkeit trotz Vorlage von Informationen sowie der Verfolgung Unschuldiger. Ein weiterer Anklagepunkt lautet Förderung der Prostitution.

In seiner kämpferischen Rede vor der 2. Großen Strafkammer des Bielefelder Landgerichts bezichtigte Kruse die Staatsanwaltschaft des organisierten Rufmords. Die habe Zeugen unter Druck gesetzt, entlastende Hinweise in der Anklageschrift unterschlagen. »Von einem fairen Verfahren kann nicht die Rede sein«, so Kruse. Den Vorwurf der Verfolgung Unschuldiger gibt er an die Staatsanwaltschaft zurück.