Webwecker Bielefeld: digitales01

»Digitales Polizeiauge« (14.01.2004)



Kamera Ravensberger Park
Alles im Blick: Eine von mehreren geplanten Überwachungskameras im Ravensberger Park






In Bielefeld kommt die Videoüberwachung. Gezielt soll der Ravensberger Park mit Überwachungskameras ausgestattet werden, ebenso wird der Verkehrsbetreiber moBiel seine Haltestellen am Jahnplatz überwachen. Polizeidezernent Michael Borchardt erklärt die Gründe für eine Überwachung des Ravensberger Parks.





Von Manfred Horn

Die geplanten Überwachungsmaßnahmen wurden in der vergangenen Woche im Hauptausschuss des Stadtrats mit großer Mehrheit gebilligt. »Die Kameras sind kein Selbstzweck, sie sollen zur Sicherheit dienen«, erklärt Michael Borchardt, Dezernent für Einsatzangelegenheiten im Polizeipräsidium Bielefeld, dem WebWecker. Mit den Kameras wolle die Polizei zuvorderst Straftaten verhindern und erst in zweiter Linie aufklären. Er setzt auf die abschreckende Wirkung vom »Digitalen Polizeiauge«.

Die Überwachung der Haltestellen am Jahnplatz ist dabei keine Sache der Polizei. Rechtlich verhält es sich so, dass moBiel damit praktisch Privatgelände überwacht. Die Abgänge zur U-Bahn und die oberirdischen Haltestellen kommen dabei ins Visier. Dadurch will moBiel mit dem eigenen Personal, aber auch durch Polizei und Stadtwache, bei Übergriffen und Pöbeleien schnell helfen können und die eigenen Anlagen, vor allem die Ticketautomaten, vor Beschädigungen schützen. Die Bilder würden in der Verkehrsleitstelle auflaufen und nicht aufgezeichnet, teilt moBiel mit. Von dort würden dann die Einsatzkräfte über Funk oder Telefon alarmiert. moBiel sprach mit der Stadt und bekam Zustimmung für das Projekt. Die Polizei zeigte sich ebenfalls erfreut, beobachtet sie doch auf dem Jahnplatz diverse Jugendszenen. »Uns fehlt das Personal. Von daher ist es gut für uns, wenn wir von moBiel Hinweise bekommen. So können wir den Banden dort ein wenig mehr Herr werden«, sagt Borchardt.

Über die Kameras im Ravensberger Park hingegen entscheidet der örtliche Polizeipräsident. So ist es im neu formulierten Landespolizeigesetz vorgesehen. Dafür muss er einen Kriminalitätsschwerpunkt ausmachen. Die Daten können, auch das ist neu seit der Novellierung des Gesetzes im Sommer 2003, nun 14 Tage gespeichert werden. Danach müssen sie gelöscht werden, mit Ausnahme der Aufnahme von Straftaten, die dann den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt werden. Das Landespolizeigesetz schreibt weiter vor, dass die Maßnahme auf ein Jahr befristet ist. Der Polizeipräsident, in diesem Fall Erwin Südfeld, kann sie dann aber jeweils um ein Jahr verlängern. Die Video-Beobachtung muss dabei für jedermann erkennbar sein, die Kameras dürfen also nicht versteckt aufgebaut werden. Durchgesetzt hatten die Landes-Grünen in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner SPD, dass das Gesetz 2008 noch mal auf den Prüfstand kommt.

Bedingung für die Installation der Kamera ist, dass der Ort einen sogenannten »Kriminalitätsschwerpunkt« darstellt. Nach dem alten Gesetz war die Überwachung nur bei Delikten von erheblicher Bedeutung möglich. Bis heute gibt es keine klare Definition eines Kriminalitätsschwerpunkts. Die Bielefelder Polizei bezieht sich auf Fachliteratur, wenn sie als entscheidende Kriterien »Diebstahl, Körperverletzung und Sachbeschädigung« nennt. »Entscheidend ist, dass ein Täter - Opfer Verhältnis vorliegt«, sagt Borchardt. Noch für dieses Jahr erwarte man eine das Polizeigesetz ergänzende Verwaltungsvorschrift des Landesinnenministeriums, die den Begriff genau festlege.