Webwecker Bielefeld: jahnplatz02

Jahnplatzüberwachung rechtlich unsicher (Teil 2)



Damit könnte die Installation der Kameras am Jahnplatz ein juristisches Nachspiel haben. Indes, noch hat niemand Klage beim zuständigen Bielefelder Amtsgericht eingereicht. Stehen die Kameras, reiche ein einfacher Brief eines betroffenen Bürgers, der den Jahnplatz passiere, nicht mit moBiel verkehrt und keine Überwachung bei seinem Spaziergang auf dem Jahnplatz wolle, an das Amtsgericht. Dem müsse das Gericht dann nachgehen. »Das kostet nicht viel«, ermuntert Leopold zur Klage. Auch bereits jetzt könnten Bürger eine Verfügung in einem »vorläufigen Rechtsschutzverfahren« beim Amtsgericht anstreben.


PDS gegen Kameras am Hauptbahnhof

Aktiv will jedenfalls die Bielefelder PDS wegen der laufenden Überwachung am Hauptbahnhof werden. Der PDS-Vorstand fordert Konsequenzen aus dem Berliner Urteil für den Bielefelder Hauptbahnhof. »Wir fordern die Bahn auf, ihre Videoüberwachungsanlagen an der Außenseite des Bahnhofs zu entfernen«, erklärt der Vorstand.

»Wir erwarten von der Bahn, dass sie sich an die Gesetze hält«, schreibt der PDS-Vorstand. Für die Öffentlichkeit zugängliche Gehwege dürften nicht vollständig von Videokameras überwacht werden. Es sei auf jeden Fall ein unbeobachteter Tunnel für Passanten freizuhalten. PDS-Sprecher Roland Busche: »Nun müssen nicht nur die außen angebrachte Videoanlage, sondern auch die Bahnsteigkameras komplett überdacht und neu gestaltet werden«.