Webwecker Bielefeld: jahnplatz01

Jahnplatzüberwachung rechtlich unsicher (14.01.2004)



Bahnhofsvorplatz
Kameras auch vor dem Hauptbahnhof: Nehmen sie zu viel auf?




Ist Videoüberwachung überhaupt legal? Diese Frage müssten Gerichte klären. Die Bielefelder PDS jedenfalls nimmt die Videoüberwachung vor dem Hauptbahnhof ins Visier. Und ob die verabschiedete Videoüberwachung am Jahnplatz einer rechtlichen Prüfung standhält, ist zweifelhaft















Von Manfred Horn

Die Grünen wollen die geplante Videoüberwachung im Ravensberger Park der Landesdatenschutz-Beauftragten vorstellen. Diese würde prüfen, ob die Überwachung den vom Landespolizeigesetz formulierten Anforderungen entspricht.

Anders liegt der Fall bei Überwachungen, die von Privaten betrieben werden. Dieses sind in der Innenstadt in der Regel Unternehmen, die in und vor ihrem Haus Überwachungskameras aufgebaut haben. Erstmals gibt es dazu jetzt ein Gerichtsurteil: In Berlin verdonnerte das Amtsgericht ein großes ›Kulturkaufhaus‹ dazu, Außenkameras wieder abzubauen. Nach dem Urteil vom Dezember 2003 (Aktenzeichen 16 C 427/02) ist die Videoüberwachung öffentlicher Bürgersteige durch Privatunternehmen nur in engen Grenzen zulässig. Das Amtsgericht untersagt die ausufernde Überwachung und erlaubt lediglich das Filmen der Geschehnisse in einem schmalen Streifen entlang der Hauswand. Es half dem Unternehmen auch nichts, dass es vorab die Kameras schon so abgeklebt hatte, dass nur noch der Bereich direkt vor dem Kaufhaus überwacht wurde. Der Inhaber des Kulturkaufhauses ist der Großkonzern Dussmann, der pikanterweise neben Büchern auch Sicherheitstechnik anbietet. Schon allein deshalb rechnet Nils Leopold, Bundesvorsitzender der Humanistischen Union, damit, dass Dussmann in die nächste Instanz geht. »Wir gehen aber auf jeden Fall mit«, sagt er zum WebWecker. Schließlich gebe es bis heute kein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Videoüberwachung.

Grundsätzlich stehen sich dabei das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eines jeden Bürgers und die Schutzinteressen des Unternehmens gegenüber. Nach dem Urteil des Berliner Amtsgerichts ist dabei flächendeckende Überwachung untersagt. Spannend ist von daher die Frage, ob moBiel als Unternehmen überhaupt die Haltestellen des Jahnplatzes filmen darf. »Hier müsste ein Gericht abwägen, ob es ein besonders gefährdeter Ort ist«, sagt Leopold. Spannend auch die Frage, ob die Haltestellenbereiche als solche überhaupt klar abgegrenzt und für Passanten als solche auch wahrnehmbar sind. Interessant auch zu wissen, was die moBiel-Kameras eigentlich alles erfassen werden.


Was filmen die moBiel-Kameras, woran erkennen sie einen Fahrgast?

Aus der Bielefelder Verwaltungsvorlage wurde deutlich, dass moBiel mit der Überwachung bei Übergriffen gegen Fahrgäste einschreiten will beziehungsweise die Polizei informiert. Aber woran wollen die moBiel-Leitstellenmitarbeiter, die hinter den Monitoren sitzen, überhaupt erkennen, ob es sich um einen Fahrgast handelt? »Mit dieser privaten Lösung werden die hohen Anforderungen des Polizeirechts umgangen«, vermutet Datenschützer Leopold. Hier liege aus juristischer Perspektive ein Wertungswiderspruch zwischen Polizeirecht und Privatrecht vor.