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Osterfeuer: Anträge einreichen (18.02.2004)



Da die Osterzeit um den 10. April herum nicht mehr fern ist, weist das Ordnungsamt darauf hin, dass jetzt Anträge zum Abbrennen von öffentlichen Osterfeuern gestellt werden können.

Wer an den Ostertagen nach alter Tradition an einem Osterfeuer teilnehmen möchte, hat die Möglichkeit, sich an den öffentlichen Osterfeuern in den jeweiligen Stadtbezirken zu erfreuen. Um die Zahl öffentlicher Feuer nicht ausufern zu lassen, erteilt das Ordnungsamt nur solche Veranstaltern eine Erlaubnis, die auf eine langjährige Tradition zur Pflege des Osterbrauches verweisen können. So sollen Geruchs- und Rauchbelästigungen in Grenzen gehalten werden.

Schon jetzt weist das Ordnungsamt darauf hin, dass bereits zusammengetragenes Strauchwerk und Holz kurz vor dem Abbrennen des Feuers umgeschichtet werden muss. Es bietet zahlreichen Kleintieren Behausungen und Nistmöglichkeiten. Durch das Umschichten werden die Tiere vertrieben und sind nicht mehr gefährdet.


Der schriftliche Antrag ist von der verantwortlichen Person zu stellen und muss Angaben über Ort, Zeit und Dauer des Feuers beziehungsweise der Veranstaltung enthalten. Eine Lageskizze ist ebenfalls beizulegen.

Der Antrag muss spätestens am Freitag, 12.März, bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Diese ist in den Stadtbezirken Mitte, Schildesche und Stieghorst das Ordnungsamt, Ravensberger Park 5, 33607 Bielefeld. In den übrigen Bezirken ist das jeweilige Bezirksamt zu benachrichtigen. Nach diesem Termin eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Für die Erlaubnis ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 Euro zu entrichten.