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Gegen Privatisierung von Wasser (Teil 2)




Dieter Simon: EU soll das Geld für Wasserprojekte nicht bei anderen Entwicklungsprojekten abziehen



Liberalisierer streiten sich mit Grundversorgern

Wasserversorgung sei ein Grundrecht, sie müsse jedem zur Verfügung stehen, meint Rothe. »Hände weg von der Wasserliberalisierung. Wasser ist ein lebenswichtiges Gut«. Doch die Lage innerhalb der europäischen Union ist kompliziert. Die Mehrheit des Europäischen Parlaments will die Wasserversorung, schätzungsweise 1,3 Milliarden Menschen haben keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser, ohne Privatisierungsdruck fördern.

Das heißt auch, dass Wasser nicht Teil des Handelsabkommens GATS wird. Die jeweiligen Kommunen, die das Geld bekommen, sollen selbst entscheiden können, ob sie einen privaten Partner mit ins Boot nehmen. Die EU-Kommission will auch die Förderung der Wasserversorgung. Jedoch sollen nur die Kommunen Geld bekommen, die auch eine Privatisierung akzeptieren. Dies geschieht dann in der Regel durch sogenannte ›Public-Private-Partnerships‹, also Teilprivatisierungen, bei denen sich Privatunternehmen einkaufen.

In Johannesburg hat die EU vor zwei Jahren eine Initiative angekündigt. 1,2 Milliarden Euro wolle man zum Ausbau der globalen Wasserversorgung zur Verfügung stellen. Ein Tropfen auf den trockenen Stein, weltweit wären schätzungsweise 120 Milliarden Euro nötig, um eine Wasserversorgung für die Hälfte aller Menschen bis 2015 zu erreichen, wie es auf der UN-Konferenz für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg beschlossen wurde.

Doch bereits um die 1,2 Milliarden Euro gibt es Streit innerhalb der EU zwischen Liberalisierungsbefürwortern und denjenigen, die die Versorgung von Wasser ohne Privatisierungsdruck an die erste Stelle setzen. Noch ist nicht geklärt, ob das Europäische Parlament in dieser Frage überhaupt ein Mitspracherecht bekommt oder von der Kommission nur konsultiert wird. Dann dürften die EU-Parlamentarier zwar was sagen, doch sie dürften nicht mitentscheiden. »Wir sind aber guter Dinge. Inzwischen entscheidet das Parlament bei 85 Prozent aller Vorhaben mit«, erklärt Rothe.

Geld für Wasserversorung wird an anderer Stelle eingespart

Kosa-Geschäftsführer ist sich in vielen Punkten mit Rothe einig, an einer Stelle widerspricht er jedoch energisch: Die 1,2 Milliarden Euro zur Förderung der Wasserversorgung würden als dem Entwicklungstopf für die AKP-Staaten (Staaten des afrikanischen karibischen und pazifischen Raumes) herausgezogen. Dieses Geld würde dort dann für andere Entwicklungsprojekte fehlen. Gelungen findet Rothe diese Lösung auch nicht. »Das Geld aus dem EU-Haushalt rauszunehmen, ist nicht möglich«, sagt sie. Dies sei nicht durchzusetzen. Also wird den AKP-Staaten zukünftig die Förderung der Wasserversorgung auferlegt, zumindest im Umfang der Zuschüsse der EU. Entgegen der üblichen Praxis, die vorsieht, dass die Staaten mitbestimmen, für welche Projekte sie die Entwicklungsgelder verwenden.

Weitere Informationen bei Kosa www.kosa.org und auf den Seiten der EU: www.europa-web.de/europa/03euinf/31AKP/wasseakp.htm