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Hartz bringt zahlreiche Änderungen (03.03.2004)



Das Arbeitslosengeld II (ALG II) soll ab 1. Januar 2004 in Kraft treten. Es sind Maßnahmen, die im sogenannten ›Hartz IV‹-Paket beschlossen wurden. Dann erhalten alle heutigen Empfänger von Arbeitslosenhilfe und alle erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger einen festen Betrag, unabhänig von ihrem letzten Einkommen aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Monatlich bekommen sie 345 Euro, inklusive einer Pauschale für besondere Anschaffungen. Zusätzlich können ALG-II Empfänger Unterbringungskosten geltend machten, sofern ihre Unterkunft, also ihre Wohnung, angemessen ist.

Eine weitere Änderung ist die Zumutbarkeitsregelung: ALG II-Bezieher müssen sich aktiv um einen Job bemühen. Dabei spielt ihre Qualifikation keine Rolle, auch ein Akademiker muss bereit sein, Straßenkehrer zu werden. Und: Er muss den Job auch annehmen, wenn bis zu einem Drittel weniger als tariflich vereinbart gezahlt wird. Damit werden Stundenlöhne im Billiglohnsektor von fünf Euro die Stunde die Regel werden.

Grundsätzlich zuständig für die Zahlung des neuen Arbeitslosengeldes II ist die Bundesagentur für Arbeit, also der Bund. Allerdings gibt es ein Optionsmodell: Bis Ende August 2004 müssen sich die Kommunen entscheiden, ob sie die Betreuung der ALG-II Bezieher mit übernehmen wollen. Diese Entscheidung ist dann für fünf Jahre bindend. Dies werden die Kommunen aber erst entscheiden, wenn klar ist, dass dies für sie kein Verlustgeschäft ist und der Bund entsprechende Beträge zahlt, damit sie diese Aufgabe wahrnehmen können. Die Kommunen werden dadurch, dass zukünftig der Bund das ALG II an erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger zahlt, entlastet. Andererseits bleiben sie auf Unterkunftskosten, Heizkosten, Kosten für Beratungen und Wohnungserstausstattungen hängen.

Ab Januar 2005 müssen Arbeitslose nicht mehr unbedingt einer Vollzeitstelle zur Verfügung stehen. Wer Kinder erzieht oder Angehörige pflegt und wer bereits zuvor in Teilzeit gearbeitet hat, kann seine Verfügung auf Teilzeit, allerdings mindestens 15 Stunden einschränken, wenn Teilzeit in dem in Betracht kommenden Arbeitsmarkt üblich ist.

Arbeitslosenorganisationen kritisieren, dass durch das neue ALG-II in vielen Fällen sogar das heutige Sozialhilfeniveau unterschritten wird. Ein Ehepaar mit zwei Kindern verliere demnach monatlich 51 Euro im Vergleich zur heutigen Sozialhilfe.

Bereits zum 1. Januar 2004 sind Änderungen nach ›Hartz III‹ in Kraft getreten. So sind ABM-Beschäftigte seit dem 1. Januar nicht mehr in der Arbeitslosenversicherung versichert und erwerben keine Leistungsansprüche mehr. Verschärft wurden auch die Melderegelungen: Drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit soll sich der Arbeitslose bei der Bundesagentur melden, sofern er von der kommenden Arbeitslosigkeit weiß. Wer erfährt, dass er arbeitslos wird und dennoch erst am Tag der Kündigung bei der Bundesagentur für Arbeit vorbeikommt, dem drohen empfindliche Kürzungen der Ansprüche (siehe auch WebWecker-Artikel zum Thema).

Weitere Änderungen: Das Überbrückungsgeld für Existenzgründer wurde zur Pflichtleistung und ist nun rechtlich dem Existenzgründerzuschuss (»Ich-AG«) gleichgestellt. Und die Höchstförderungsdauer von Arbeitsbeschaffungs-Maßnahmen (ABM) wurde von 36 auf 24 Monate begrenzt.

Weitere Informationen: <a href="http://www.erwerbslos.de">http://www.erwerbslos.de