Webwecker Bielefeld: kommunalwahlabc01

Was, Wann, Wo? Das kleine Kommunalwahl-ABC





Am 26. September 2004 finden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt. Gewählt werden in Städten und Kreisen Rat, Kreistag, BürgermeisterInnen und LandrätInnen, aber auch Bezirksvertretungen. Die Kommunalwahl findet in NRW alle fünf Jahre statt.

Dabei werden Rat und OberbürgermeisterIn getrennt gewählt. Eine Regelung, die NRW bei der vorangegangen Kommunalwahl 1999 erstmals einführte. Damals gewann Eberhard David (CDU) im ersten Wahlgang mit 54,3 Prozent der Stimmen. Erhält am 26. September 2004 keiner der Oberbürgermeister-KandidatInnen eine Mehrheit von mehr als 50 Prozent, kommt es am 10. Oktober zur Stichwahl zwischen dem Erst- und Zweitplatzierten. Dort ist dann gewählt, wer die relative Mehrheit der abgebenenen Stimmen erreicht. Neben der Übernahme von repräsentativen Aufgaben wird der Oberbürgermeister Chef der Verwaltung.

Wahlberechtigt sind bei den anstehenden Kommunalwahlen alle mit einem deutschem Pass und alle Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben. Erstmals sind bei dieser Wahl auch die hier lebenden Staatsangehörigen der zehn EU-Betrittsländer wahlberechtigt, nicht wahlberechtigt sind nach wie vor hier lebende Menschen aus Nicht-EU-Ländern. In Bielefeld können insgesamt rund 255.000 Einwohner wählen.

Wahlvorschläge einreichen können Parteien, Wählergruppen und einzelne Wahlberechtigte. In Bielefeld werden CDU, SPD, Grüne, Bürgergemeinschaft für Bielefeld (BfB), FDP, PDS, die neu gegründete Partei BWB (Bürgernähe Bielefeld) antreten.

Wer nicht höchstpersönlich in die Wahlkabinen treten kann und will, kann die Briefwahl beantragen. Der Antrag ist auf der Rückseite der Wahlbeanachrichtigung abgedruckt, die Ende August bis Anfang September per Post zugestellt wird. Wahlschein- und Briefwahlanträge werden bis zum 24. September 18 Uhr bearbeitet, danach ist dies nur noch bei plötzlicher Erkrankung zulässig.


Briefwahl- und Wahlscheinanträge können in einem frankierten Briefumschlag an die Stadt Bielefeld, Wahlteam, 33597 Bielefeld geschickt oder unter der Nummer 0521-515036 gefaxt werden. Anträge finden sich auch auf der Internetseite: www.bielefeld.de/de/si/kom04/briefwahl/

Weitere Informationen zur Kommunalwahl in NRW: www.im.nrw.de/bue/71.htm