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Steuer-Entlastung für Alleinerziehende (04.08.2004)






Nach einer Gesetzesänderung haben mehr Alleinerziehende Anspruch auf die günstigere Steuerklasse Zwei. Rückwirkend kann der neue Entlastungsbeitrag auf Antrag auch für volljährige Kinder gewährt werden.

Durch eine Gesetzesänderung ist der Kreis der Alleinerziehenden, die Anspruch auf die günstigere Steuerklasse Zwei haben, deutlich erweitert worden. Darauf wies NRW Finanzminister Jochen Dieckmann kürzlich hin. »Alleinerziehende haben im täglichen Zusammenleben mit Kindern eine deutlich höhere finanzielle Belastung als Paare mit Kindern«, stellt Dieckmann fest. Die neue Regelung stärke eine Gruppe von Familien, die häufig von Niedrigeinkommen betroffen sind und in der Vergangenheit weniger von den beschlossenen Steuererleichterungen profitieren konnten.


Entlastungsbetrag statt Haushaltsfreibetrag

Voraussetzung für die Gewährung der Steuerklasse Zwei ist die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von 1.308 Euro. Dieser Freibetrag war zum 1. Januar 2004 an Stelle des früheren Haushaltsfreibetrags eingeführt worden. Die Gewährung setzt insbesondere voraus, dass der Arbeitnehmer Alleinerziehender ist und zu seinem Haushalt mindestens ein Kind gehört.


Jetzt auch für volljährige Kinder

Bisher konnte der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende allerdings nur gewährt werden, wenn das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Rückwirkend zum 1. Januar 2004 kann der Entlastungsbetrag nun auch gewährt werden, wenn der oder die Alleinerziehende für ein volljähriges Kind Kindergeld erhält, zum Beispiel weil sich das Kind noch in Schul- oder Berufsausbildung befindet. Arbeitnehmer, die in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können die Steuerklasse Zwei hingegen nicht erhalten.


Schriftlich beantragen bis 20. September 2004

Grundsätzlich wird die Steuerklasse Zwei von den Gemeinden auf den Lohnsteuerkarten bescheinigt. Bei Alleinerziehenden, deren Kinder zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, wird die Steuerklasse Zwei hingegen auf Antrag vom Finanzamt eingetragen. Wichtig: Eine Bescheinigung auf der Lohnsteuerkarte 2005 erfolgt nur, wenn der/die allein erziehende Arbeitnehmer/in den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bis zum 20. September 2004 schriftlich bei seiner Gemeinde beantragt. Ein Vordruck ist im Internet unter www.fm.nrw.de/go/vordrucke abrufbar.

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