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Stichwort: Quad (Teil 2)



Beim 4-rädrigen KFZ zur Personenbeförderung ist eine maximale eingetragene Leistung von 15 kW (21 PS) möglich. Für die Abnahme nach § 21 StVZO ist der TÜV oder DEKRA zuständig. Viele Hersteller bieten bereits Fahrzeuge mit EU-Homologation an, das heißt, eine Fahrzeugabnahme wird nicht notwendig.
In Österreich können Quads mit bis zu 50ccm Hubraum als Moped mit rotem Kennzeichen ab 16 Jahren gefahren werden, für alle größeren muss man in Österreich einen PKW Führerschein besitzen.


Helmpflicht im Anmarsch

Eine generelle Helmpflicht besteht bei den Fahrzeugen zur Zeit noch nicht, da es sich bei den Fahrzeugen eigentlich um PKW handelt. Verantwortungsbewusste Händler lassen aber eine Helmpflicht in die Fahrzeugpapiere eintragen.

Weblinks: www.quadwelt.de Quadwelt Magazin www.ace.ag/Arctic Cat www.jetsmarivent.com/phtml/prod_quads.phtml Bombardier www.mgm-quads.de/MGM

Siehe auch de.wikipedia.org/wiki/Quad
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