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Bielefeld-Pass wird eingeschränkt (22.12.2004)



Der Bielefeld-Pass wird verändert: Dies beschloss die Mehrheit des Stadtrates am vergangenen Donnerstag. Nach wochenlangem Hin und Her wurde die Vorlage der Verwaltung angekommen. Zuvor hatten SPD und Grüne Veränderungen angekündigt, konnten sich aber nicht auf einen gemeinsamen Antrag einigen.

Die SPD-Fraktion wollte den Kreis der potenziellen NutzerInnen auf Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, ausweiten. Bei künftigen Arbeitslosengeld I EmpfängerInnen solle geprüft werden, ob eine Bedürftigkeit vorliegt. Die Grünen setzten ihren Schwerpunkt auf die Mobilität: Die ermäßigten Fahrpreise sollten bestehen bleiben, und zwar für diejenigen, die nicht auf einem anderen Wege ermäßigt Bus und Stadtbahn fahren können. Im Zusammenhang mit den Ein-Euro-Jobs wird es kostenlose Tickets zum Arbeitsplatz geben. Dies ist eine künftig eine Pflichtleistung nach dem neuen Sozialhilfegesetzbuch II. Die Tickets gelten allerdings nur für den zur Arbeitsstelle. Zudem sollte der Anspruch auf die Angehörigen in einer Bedarfsgemeinschaft ausgeweitet werden.

Die Rats-Debatte über den Bielefeld-Pass verlief chaotisch, nach einiger Zeit hatte niemand mehr einen Überblick. Schließlich wurde die Verwaltungsvorlage beschlossen. Zugleich ergingen mehrere Prüfaufträge an die Verwaltung, ob nicht doch noch bestimmte Ermäßigungen fortgeführt werden können. Die Ergebnisse soll die Verwaltung bis April 2005 vorlegen.

Damit ist die Fahrpreisermäßigung von 25 Prozent ab 1. Januar gestrichen, unter anderem wird der Zuschuss an TeilnehmerInnen bei Familienfreizeiten innerhalb der kommenden drei Jahre um insgesamt 15 Prozent gekürzt, eine Vorgabe des Haushaltssicherungskonzeptes. Was unverändert bleibt, ist der freie Eintritt in Museen und die Ermäßigung in Bädern und auf der Eisbahn in Brackwede. Ebenfalls nicht geändert: Die Unterstützung bedürftiger Schüler bei Klassenfahrten als Einmalhilfe, Übernahme des Entgeldes für die Offene Ganztagsgrundschule, Vergünstigung für Kinder von Sozialhilfebeziehern beim Mittagessen in der Schule (WebWecker berichtete).

Abgewiesen wurde durch einen eigenen Antrag von SPD und Grünen die Absenkung der Hundesteuerermäßigung: Es bleibt dabei, dass Empfangsberechtigte des Bielefeld-Passes wie bisher nur ein Viertel des Hundessteuersatzes entrichten müssen. Unklar blieb, ob die neuen Pflichtleistungen, die ab 1. Januar entstehen, beispielsweise bei der Lernmittelhilfe, überhaupt in das Budget für den Bielefeld-Pass eingerechnet werden dürfen. Denn beim Bielefeld-Pass handelt es eigentlich sich um freiwillige Leistungen der Stadt.





Einmal weg, immer weg


Ein Kommentar von Manfred Horn

Woher klangen SPD und Grüne noch sicher: Die Verwaltungsvorlage kommt so nicht durch! Alles unsinnige Rechenspiele, die die Verwaltung da angestellt habe. Erst mal abwarten, ob die Zahl der Ermäßigungsnutzer überhaupt deutlich angesteigt, war das Motto. Die Grünen legten ihren Schwerpunkt auf die Beibehaltung der Fahrpreisermäßigung. Diese war vor Jahren, gegen die Stimmen der Grünen, bereits von 50 auf 25 Prozent gekürzt worden.

Jetzt ist die Vorlage der Verwaltung doch durch, die Fahrpreisermäßigung futsch und einige andere Ermäßigungen reduziert. Da es sich um freiwillige Leistungen handelt, wird es auch nicht mehr möglich sein, diese wieder in den Bielefeld-Pass hineinzubekommen. Von daher wahren die Prüfaufträge an die Verwaltung, ob nicht doch noch was rauszuholen sei, zwar die Fassade: Doch selbst wenn die Verwaltung wider Erwarten Spielräume entdecken sollte: Das Regierungspräsidum in Detmold wird dann kräftig in horizontaler Richtung den Kopf hin- und herbewegen. Im Zeitalter der Haushaltsicherung gilt: Einmal weg, immer weg.