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Der Pass in die falsche Richtung (08.12.2004)



<i<Ab 1. Januar gelten im Zuge von Hartz-IV neue Bedinungen für den Bielefeld-Pass, der gewisse Ermäßigungen für Bedürftige ermöglichen soll. Die Verwaltung bringt zur Zeit eine Vorlage ein, die eine deutlich abgespeckte Form des Passes vorschlägt. Wahrscheinlich, dass die Vorlage keine politische Mehrheit finden wird.</i>


Von Manfred Horn

Mit dem Bielefeld-Pass können bisher Sozialhilfeempfänger und, in reduzierter Form, Arbeitslosenhilfe- und Arbeitslosengeld-Bezieher Vergünstigungen erhalten. So ist für die Besitzer des sogenannten Bielefeld-Passes A das Fahren mit moBiel 25 Prozent günstiger. Auch für die Besitzer des Bielefeld-Passes B können Bäder für die Hälfte besucht werden, städtische Museen sind kostenlos. Hinzu kommen weitere Ermäßigungen bei der Hundesteuer, Klassenfahrten, Schulbeiträgen und städtischen Bildungseinrichtungen wie VHS oder Stadtbibliothek.

Eigentlich war geplant, dass die Dezernenten sich im Verwaltungsvorstand zusammensetzen und einen gemeinsamen Entwurf verfassen. Doch vor der Sitzung in der vergangenen Woche nahm Eberhard David als Verwaltungschef das Heft in die Hand und präsentierte einen eigenen Vorschlag, dem die Dezernentenrunde dann auch zustimmte. Der Entwurf ist vor allem davon geprägt, dass die Stadt sparen muss. Da es sich um freiwillige Leistungen der Stadt handelt, sind sie dem Haushaltssicherungskonzept unterworfen und könnten im Extremfall von der Bezirksregierung in Detmold gestrichen werden.

Zukünftig soll es nur noch einen Bielefeld-Pass geben, denn alle Sozialhilfe-, Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II-Empfänger und Geringverdiener bekommen können. Eine entscheidende Veränderung: Zukünftig soll es keine Ermäßigung mehr im Öffentlichen-Personen-Nahverkehr geben. Die Stadt verspricht sich davon rund 154.000 Euro Ersparnis. Dennoch wird die Gesamtsumme der Ausgaben steigen, da zukünftig mindestens 19.000 Haushalte nach Arbeitslosengeld II hinzukommen. Der Verwaltungsentwurf geht von jährlichen Mehrkosten in Höhe von rund 400.000 Euro aus.

Ansonsten gibt es eine Vielzahl Veränderungen, ohne das es zu kompletten Streichungen kommen soll. So soll die Ermäßigung bei der Hundesteuer nur noch 50 Prozent statt bisher 75 Prozent betragen, der Zuschuss an Teilnehmer bei Familienfreizeiten wird innerhalb der kommenden drei Jahre um insgesamt 15 Prozent gekürzt. Was unverändert bleibt, ist der freie Eintritt in Museen und die Ermäßigung in Bädern und auf der Eisbahn in Brackwede. Ebenfalls nicht geändert: Die Unterstützung bedürftiger Schüler bei Klassenfahrten als Einmalhilfe, Übernahme des Entgeldes für die Offene Ganztagsgrundschule, Vergünstigung für Kinder von Sozialhilfebeziehern beim Mittagessen in der Schule.

Fraglich ist, ob die Verwaltungsvorlage die politischen Gremien auch überstehen wird. Die PDS fordert im Vorfeld der Entscheidung eine Ausweitung der moBiel-Ermäßigung auf 50 Prozent. Aus Kreisen der SPD und den Grünen ist zu hören, dass sie den Bielefeld-Pass in seiner aktuellen Form erhalten wollen. Dies würde unter anderem bedeuten, dass auch künftig 25 Prozent Ermäßigung auf moBiel-Tickets gewährt würde, der Pass in unveränderter Form Bestand hätte. Wahrscheinlich, dass sich diese Variante in den politischen Gremien durchsetzt.





Steilvorlage in die falsche Richtung



Ein Kommentar von Manfred Horn

Einerseits: Die Verwaltungsvorlage hätte schlimmer ausfallen können. Schließlich handelt es sich beim Bielefeld-Pass um freiwillige Leistungen der Stadt. Und die Stadt ist pleite, die Rechenkünstler bestimmen die Sozialpolitik und die Kommune in ihrer Handlungsfähigkeit durch das Haushaltssicherungsgesetz eingeschränkt, das der Bezirksregierung die Macht gibt, auch vom Rat der Stadt beschlossene freiwillige Leistungen kippen zu können.