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Sicher ist sicher (Teil 2)



Nicht nur Unterschiede im Lohn, sondern auch im Manteltarif würden die Angleichung auf BAT-KF Niveau zwingend machen, sagt Ortmann. Denn: Beide Tarifwerke haben unterschiedliche Regelungen. So erhalten Beschäftigte nach AVR, wenn sie auf der Dienststelle jemanden kurzfristig vertreten müssen, eine Stunde für die Anfahrt gutgeschrieben. Eine derartige Regelung kennt der BAT-KF nicht. »Heißt das, dass künftig nur noch die BAT-KF Beschäftigten angerufen werden, wenn jemand wegen Krankheit ausfällt«, fragt Ortmann. Denn: In diesem Punkt sind die BAT-KF-MitarbeiterInnen günstiger. Es müssten bei der Dienstplangestaltung zwei Tarifwerke berücksichtigt werden, die eine Mitarbeiterin hat ein Arbeitszeitkonto, die andere nicht: »Es macht Sinn, ein einheitliches Tarifsystem zu haben«. Die endgültige Enscheidung darüber will der neugegründete Aufsichtsrat des EVKB im April treffen. Käme es dann doch noch zu einem BAT-KF für alle, wird der Vorstand wohl Zugeständnisse in andern Bereichen, zum Beispiel bei der Wochenarbeitszeit, verlangen.

Geeinigt haben sich der neue Vorstand und die Mitarbeitervertretungen hingegen an einem anderen Punkt: Die bisherigen MitarbeitervertreterInnen bleiben im Amt, bis im Juni neu gewählt wird. Dann wird sich deren Zahl von 33 auf 18 oder 19 VertreterInnen reduzieren. Mit der Forderung, einen Sitz im Aufsichtsrat des EVKB zu erhalten, sind die MitarbeitervertreterInnen allerdings gescheitert. Hier will das neue Unternehmen das Heft in der Hand behalten. Die Aufsichtsräte, so heißt es aus den Vorstandsetagen, würden ausschließlich von den Vorständen der beteiligten Unternehmen Johanneswerk und von Bodelschwingschen Anstalten besetzt.

Zudem sei in den Verwaltungsräten dieser beiden Unternehmen bereit ein Mitarbeitervertreter vorhanden. Dass dieser nicht gewählt, sondern ausgesucht wurde und einer von 24 ist, wie beispielsweise im Verwaltungsrat des Johanneswerks, wird da lieber nicht gesagt. Denn aus einer solch bescheidenen Position lassen sich keine Entscheidungen durchsetzen. Ortmann hat hier aber noch nicht ganz aufgegeben: »Das neue Krankenhaus ist nun der größste Arbeitgeber in der Stadt. Warum gelten hier nicht die gleichen Spielregeln wie für andere Unternehmen auch?« Das Kirchenrecht erlaubt der Diakonie diesen Sonderweg. Zu Unrecht, findet Ortmann: »Wo bitte schön liegen in der konkreten Krankenhausarbeit die Unterschiede zu einem kommunalen Krankenhaus?«