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Zahnersatz neu geregelt (12.01.2005)





Immer schön putzen, sonst kommen die neuen Zähne.
Und das wird in der Regel teurer als bei diesen Plastikmodellen für zehn Euro



Das neue Jahr bringt einige Änderungen mit sich: Hartz IV und das Einwanderungsgesetz sind wohl die bekanntesten. Im Gesundheitsbereich geht die Reform weiter. Seit 1. Januar gelten geänderte Bedingungen für Zahnersatz: Seit 1. Januar zahlen die Krankenkassen sogenannte »befundorientierte Festzuschüsse« für den Zahnersatz. Das heißt, die Erstattung richtet sich nicht mehr nach eventuell individuell unterschiedlichen Kosten, sondern nach dem Befund. Wem ein Zahn fehlt, der bekommt künftig bei jedem Zahnarzt in der Bundesrepublik den gleichen Zuschuß.

Kosten, die oberhalb des Zuschußes liegen, müssen die Patienten selbst tragen. Es lohnt sich also zu schauen, wie hoch der jeweilige Zahnarzt diese Kosten veranschlagt. Der Gesetzgeber spricht von mehr Gerechtigkeit: Bis Ende 2004 hätten die Versicherten, deren Zahnersatz teurer war, auch mehr Geld von der Kasse erhalten als Patienten, die eine günstige Versorgung bekamen. Wer sich für teure Lösungen wie Implantate entscheidet, die nicht im Leistungskatalog enthalten sind, bekommt trotzdem seit 1. Januar den befundorientierten Festzuschuss. Bislang zahlten die Kassen nichts.

Ein großer Vorteil für die Patienten ist, dass ab Januar 2005 die Herkunft des Zahnersatzes sowie seine sachgemäße Herstellung nachgewiesen werden müssen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Zahnärzte unbemerkt billigen oder fehlerhaften Zahnersatz einsetzen. Die neuen Regelungen gelten nur bei Zahnersatz. Bei allen anderen Behandlungen bleibt alles beim alten.

Finanziell schlechter soll die neue Regelung für Betroffene Zahnlose nicht sein: Mindestens die Hälfte der Kosten werde erstattet, lautet die Faustregel. Für rund 90 Prozent der Betroffenen springe der gleiche Zuschuss wie vorher heraus. Wieviel die übrigen Personen mehr bezahlen müssen als bisher, darüber macht das Gesundheitsministerium keine Angaben. Deutlich wurde aber, dass überproportional viele Menschen in den neuen Bundesländern davon betroffen sein werden.

In jedem Fall wichtig bleibt die Pflege des ›Bonusheftes‹: Wenn eine Krone, eine Brücke oder eine herausnehmbare Prothese notwendig wird, belohnt die Krankenkasse auch im Jahre 2005 weiter diejenigen, die die Kontrolluntersuchung regelmäßig wahrgenommen haben: Der Festzuschuss zum Zahnersatz erhöht sich um ungefähr 20 Prozent. Dazu muss seit mindestens fünf Jahren einmal im Jahr der Zahnarzt aufgesucht worden sein, unter 18-Jährige zweimal jährlich. Wer in den vergangenen zehn Jahren jährlich beim Zahnarzt war, bekommt 30 Prozent Zuschuss zusätzlich. Die jährliche Kontrolle kann sogar kostenlos sein: Wer nur zu einer Kontrolluntersuchung geht, muss keine 10 Euro Praxisgebühr entrichten.

Ab 1. Juli dan kommt dann die Extrazahlung für Zahnersatz und Krankengeld. Eine spezielle Versicherung ist, wie ursprünglich von der Politik angedacht, nicht mehr nötig. Ab Juli 2005 entfällt dann die paritätische Finanzierung des Zahnersatzes. Der Versicherte zahlt dann für Zahnersatz und Krankengeld einen Beitrag von insgesamt 0,9 Prozent. Gleichzeitig sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, die Beiträge um 0,9 Prozent zu senken. Im Endergebnis werden die Versicherten dann circa 0,45 Prozent mehr Beiträge zahlen, weil die Hälfte der Beitragssenkung vom Arbeitgeber kassiert wird, ohne sich an dem neuen Extra-Beitrag für Zahnersatz zu beteiligen.