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Wachsamere Uni-Bibliothek (Teil 2)



Haben sie in diesem Zusammenhang auch Kontakt zu anderen Bibliotheken aufgenommen?

Ja, das ist vor allem über unsere Benutzungsdezernentin gelaufen. Die hat insbesondere mit den Bibliotheken in Paderborn, Köln, Münster und Bochum gesprochen. Man hat sich dann auf ein einheitliches Verfahren geeinigt, wie man bei der Separierung solcher Bücher vorgehen will. Da soll in einem gewissen Turnus die Liste der Bundesprüfstelle mit dem eigenen Bestand abgeglichen werden. Die Bücher, die da gefunden werden, sollen separiert werden. Grundsätzlich soll aber in keinem Fall ohne Rechtsgrundlage gehandelt werden. Es wird viele Einzelfälle geben, die nicht auf dieser Liste stehen. Da wird man prüfen müssen, genügt es einer dieser Kriterien aus dem Justitiariat: Ist es volksverhetzend oder auch pornographisch oder sonst irgendwie strafrechtlich relevant. Dafür sind grundsätzlich die Fachreferenten verantwortlich, aber dankenswerterweise hat hier auch das Justitiariat der Uni noch mal seine Hilfe angeboten und will sich diese Bücher anschauen. Das Problem ist nur: Diese Vorgehensweise nach der Liste der Bundesprüfstelle ist gut, weil sie pragmatisch und handhabbar ist. Auf der anderen Seite erfasst sie nicht den Altbestand. Man muss davon ausgehen, dass da noch einiges an Literatur ist, die man nach heutigem Stand separieren müsste. Nun ist eine Revision eines so großen Bestands nicht so einfach möglich. Das wird sicher noch einige Jahre dauern, bis man das so sukzessive durchgearbeitet hat und gerade da sind wir auch für Hinweise von Benutzern dankbar.


Sie sagten, dass sechzehn Bücher auf dem Index standen. Wie viele waren insgesamt betroffen?

Wir können es nicht bis auf das einzelne Buch festlegen, aber wir schätzen, den Bestand an so genannter rechtsgerichteter Literatur auf etwa 6000 Bücher. Es gibt hier einfach auch eine Reihe von Wissenschaftlern, die sich kritisch damit auseinandersetzen, und die sehr interessiert daran sind, dass diese Bestände an ihrer eigenen Universität untergebracht sind.


Ein anderes Problem, das vor einem Jahr auftauchte, war das der Klassifikation der Literatur zu ethnischen Minderheiten. Waren sie überrascht »Zi« für »Zigeuner« und »Ne« für Neger im Jahr 2004 an einer deutschen Uni zu sehen?

Ja, ich war eigentlich schon entsetzt, insbesondere für den Fall »Neger«. Das ist eine Bezeichnung, die ist völlig inakzeptabel an der Stelle. Wir sind dann der Sache systematisch nachgegangen und mussten feststellen, dass wir nicht alleine, sondern dass viele Bibliotheken entsetzt sein sollten. Dort werden seit mehr als dreißig Jahren Klassifikationen angewandt, die teilweise früher entwickelt wurden. Die sind einfach übernommen worden, haben sich auch in Verbundklassifikationen, die für Länder zuständig sind, festgesetzt und werden erst in der letzten Zeit, in der man sensibler für so etwas wird, überarbeitet. Aber natürlich waren wir entsetzt und haben da jetzt ein Verfahren in Gang gesetzt, wo man schaut, wie macht man das in anderen Bibliotheken in Deutschland. Und wir haben versucht, »unkritische« Benennungen zu verwenden. Das ist natürlich nicht ganz einfach: So wird bei manchen Völkern die Fremdbenennung als sehr kritisch empfunden. Die Bezeichnung »Lappen« wird zum Beispiel als kritisch angesehen. Sie möchten sich lieber »Sami« nennen.