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»Privates Kopieren ist kein Verbrechen« (23.02.2005)






Seit Montag werden unter www.FairSharing.de Unterschriften für eine FairSharing-Erklärung gesammelt. Die UnterstützerInnen dieser Erklärung bekennen, dass sie privat Film- und Musikdateien getauscht haben und damit gegebenenfalls gegen das Urheberrecht verstoßen haben. Sie fordern eine Legalisierung des Tauschens von Musik und Filmen zu privaten Zwecken anstatt der »massiven Überwachung von Netz und Usern, wie sie der Industrie vorschwebt«.

Eine angemessene Vergütung der MusikerInnen und Filmschaffenden ist nach Ansicht des FairSharing-Netzwerks auch mit freiem Tausch von Musik- und Filmdateien möglich. Denkbar sei hier zum Beispiel die Einführung einer Kulturflatrate, einer Abgabe auf Internetzugang und Hardware, aus der die KünstlerInnen vergütet werden könnten.

»Anstatt die Chancen des Netzes zu nutzen, baut die Industrie auf Überwachung und verklagt ihre eigenen Kunden. Wir lassen uns nicht kriminalisieren und fordern ein freies Netz und eine faire Vergütung für die Künstler«, sagte Oliver Moldenhauer vom FairSharing-Netzwerk.

Initiiert wurde die Erklärung durch das FairSharing-Netzwerk, dass sich aus der Attac-AG Wissensallmende, dem Bielefelder FoeBuD, der Grünen Jugend, dem Netzwerk Neue Medien und der Initiative Privatkopie.net zusammensetzt. Inhaltlich unterstützt wird die Erklärung von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz. Finanzielle Unterstützung erhält das Netzwerk durch die Stiftung bridge - Bürgerrechte in der digitalen Gesellschaft. Zu den Erstunterzeichnern zählen unter anderem der Musiker Frank Fenstermacher (Fehlfarben), der Ingeborg-Bachmann-Preisträger Peter Glaser, der Bremer Jura Professor Wolfgang Däubler, der Berliner Bewegungsforscher Dieter Rucht und Elmar Altvater.


Das Fairshairing-Netzwerk im Netz: www.FairSharing.de

Erklärung des Nouvel Observateur (aktuell 38.600 UnterzeichnerInnen): permanent.nouvelobs.com/culture/20050201.OBS7675.html