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Wie wirkt Hartz IV in den Schulen? (Teil 2)



Die Leistungen des ALG II sind geringer als die der Arbeitslosenhilfe, teilweise auch als die der bisherigen Sozialhilfe. Die sogenannten »Leistungsempfänger und -empfängerinnen« erhalten sie nur im Rahmen einer »Eingliederungsvereinbarung«. Darin müssen sie sich zur Pflichtarbeit (unter anderem 1-Euro-Arbeitsgelegenheiten), zu Qualifizierungsmaßnahmen und anderem bereit erklären. Dabei werden sie nicht als Einzelne, sondern als sogenannte »Bedarfsgemeinschaft« behandelt, wenn sie in einer Familie, als Paar, mit Geschwistern oder Eltern zusammen leben. Die Job-Agenturen werden also möglicherweise stärker als bisher Einfluss auf die sozialen Beziehungen der betroffenen Menschen nehmen. Das wird auch Familien betreffen, in denen schulpflichtige Kinder leben. So könnten sie bestimmen, welcher Elternteil in welchem Umfang Qualifizierungsmaßnahmen besuchen muss oder zur sogenannten »Pflichtarbeit« herangezogen wird. Einen Rechtsanspruch auf diese Maßnahmen haben sie allerdings, anders als bisher, nicht.

Familien mit nur einem Verdienst und mit einem Kind unter 14 Jahren werden nach einer Veröffentlichung des Arbeitslosenzentrums Dortmund im Vergleich zur bisherigen Arbeitslosenhilfe durch das ALG II etwas mehr bekommen, wenn der frühere Bruttolohn unter 2000 Euro lag. Sie erhalten weniger, wenn er über 2000 Euro lag. Das gilt so ähnlich auch für Alleinerziehende mit einem Kind. Umgerechnet auf das Durchschnittseinkommen von 2.459 Euro brutto im Westen der Bundesrepublik sagen diese Berechnungen: Alleinerziehende mit einem Kind im Pubertätsalter verlieren 194 Euro im Vergleich zur bisherigen Arbeitslosenhilfe. Ehepaare mit einem Alleinverdienst und einem Kind im selben Alter bekommen 13 Euro mehr. Ehepaare mit einem weiteren Zusatzverdienst – im Alltag wohl eher der Regelfall – werden in ihrem Einkommen durch das ALG II 300 bis 400 Euro weniger erhalten.

Insgesamt werden die Leistungen des ALG II laut ALZ Dortmund mit durchschnittlich 666 Euro deutlich unter der bisherigen Arbeitslosenhilfe von durchschnittlich 786 Euro liegen – um 120 Euro! Die viel diskutierte Vermögensanrechnung wird außerdem vorhandene Rücklagen verringern.

Neuere Berechnungen hat der Paritätitschen Wohlfahrtsverband (PWV) für den Vergleich zwischen ALG II und Sozialhilfe vorgelegt, und zwar für Familien mit zwei Kindern. Demnach erhält eine Alleinerziehende in Westdeutschland mit einem 5-jährigen und einem 14-jährigen Kind 21 Euro weniger monatlich als bisher, ein Ehepaar mit zwei Kindern im selben Alter 15 Euro mehr.


Viele Kinder bekommen weniger

Im Vergleich zur bisherigen Sozialhilfe wird die Unterstützung für Schulkinder gesenkt. An die Stelle von drei treten zwei Altersstufen. Die Regelsätze des Bundessozialhilfe-Gesetzes betrugen bisher für Kinder bis unter 7 Jahren 50 Prozent beziehungsweise 55 Prozent bei Alleinerziehenden, für Kinder zwischen 7 bis 14 Jahren 65 Prozent, für Kinder zwischen 14 bis unter 18 Jahren 90 Prozent des Regelsatzes. Mit der Reform betragen die Regelsätze für Kinder unter 14 Jahren 60 Prozent und für Kinder ab 14 Jahren 80 Prozent. Das bedeutet, dass sich ein Ehepaar mit einem Kind unter 7 Jahren im ALG II besser steht und zwar um 27,50 Euro, während es mit einem Kind im Alter von 7 - 14 Jahren 23,50 Euro weniger bekommt, mit einem Kind im Alter von 14 - 18 Jahren 40,50 Euro weniger.