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Lieber regulär (23.03.2005)






Von Manfred Horn

Der Bielefelder Arbeitskreis »Ein-Euro-Jobs und gemeinnützige Organisationen«, in dem sich zehn Bielefelder gemeinnützige Einrichtungen zusammengetan haben, will regulär bezahlte Teilzeitarbeitsplätze und die Honorierung ehrenamtlicher Tätigkeit statt Ein-Euro-Jobs. Zu dem Arbeitskreis gehören unter anderem die Bürgerwache, der Bielefelder Flüchtlingsrat, die Bildungsstätte Einschlingen, das Frauenhaus, das Internationale Begegungszentrum, die Naturfreundejugend und das Welthaus.

Der Arbeitskreis kritisiert an den Ein-Euro-Jobs den Zwangscharakter. Arbeitslose müssen einen angebotenen Ein-Euro-Job annehmen, sonst droht ihnen die Kürzung oder Streichung des Arbeitslosengeldes II. Das entstehende Arbeitsverhältnis sei aber nicht regulär: Es gebe keine Arbeitnehmerrechte und es würden auch keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung gezahlt. Auch sei gesetzlich weder die Dauer der Maßnahme noch die tägliche Arbeitszeit festgelegt.

Weiter bemängelt der Arbeitskreis, dass Ein-Euro-Jober »gegen ihren Willen zu Lohndrückern werden«. Dass sich durch Ein-Euro-Jobs neue berufliche Perspektiven eröffnen, hält der Arbeitskreis für ein »frommes Politikerversprechen«. Viel wahrscheinlicher sei, dass Arbeitgeber regulär Beschäftigte entlassen und durch Ein-Euro-Mitarbeiter ersetzt. Laut Gesetz müssen die angebotenen Jobs »zusätlich« sein. Regulär Beschäftigte dürfen also nicht verdrängt werden. Der Arbeitskreis bezweifelt aber, dass die Einhaltung kontrolliert werden kann.


Ein-Euro Jobber kostet rund 1.300 Euro

Der Arbeitskreis hat nun Alternativen skizziert: Die Steuermittel, die in das Arbeitslosengeld II und in die Ein-Euro-Jobs gesteckt wird, solle genutzt werden, um reguläre Teilzeitarbeitsplätze im gemeinnützigen Sektor zu schaffen. Ein Ein-Euro-Jober koste die öffentliche Hand im Schnitt 1.300 Euro, rechnet der Arbeitskreis vor. Diese Summe setzt sich aus der Aufwandsentschädigung, dem Arbeitslosengeld II, aber auch Kosten für den Lebensunterhalt und für den Verwaltungsaufwand von rund 260 Euro im Monat zusammen. Von diesem Geld könne ebenso gut ein Nettoeinkommen von circa 980 Euro plus Steuern und Arbeitnehmerversicherungsanteil bezahlt werden. Die gemeinnützige Einrichtung hätte dann nur noch den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zu tragen.

Eine weitere Alternative ist nach den Vorstellungen des Arbeitskreises eine Aufwertung des Ehrenamts: Zum einen sollen Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, nicht zu einem Ein-Euro-Job zwangsverpflichtet werden. Zum zweiten sollten sie die gleiche Aufwandsentschädigung erhalten, die auch Ratsmitgliedern gezahlt wird. Dies sind, je nach Bundesland und Kommunengröße unterschiedlich, circa 400 Euro im Monat. Die im Arbeitskreis zusammengeschlossenen Vereine sind auf ehrenamtliche Mitarbeit angewiesen. Sie befürchten, dass das Engagement nachlässt, weil viele einem Ein-Euro-Job nachgehen müssen.

Der Arbeitskreis hat seine Vorschläge der Bielefelder ARGE, der Arbeitsgemeinschaft von Stadt und Agentur für Arbeit – die für die Empfänger von Arbeitslosengeld-II zuständig ist – vorgelegt. Die hat bisher noch nicht reagiert, aber man sei gespannt auf die Antwort, erklärt der Arbeitskreis.


Nähere Informationen in der Dokumentation des Arbeitskreises, die Sie hier als PDF herunterladen können