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Keine Einigung bei Lärmschutz (13.04.2005)



Am vergangenen Mittwoch kam das Oberverwaltungsgericht Münster nach Bielefeld. Bei einem Ortstermin an der Detmolder Straße wollten die zuständigen Richter klären, ob die Lärmbelästigung dort zulässig ist. Zwei Kläger, unterstützt von der Bürgerinitiative ›Sichere Detmolder Straße‹ wollen nicht nur passive, sondern auch aktive Lärmschutzmassnahmen. Sie wohnen an der Detmolder Straße und sind täglich geplagt von dem Verkehrslärm. Passive Massnahmen sind sind Massnahmen am Haus, also verbesserte Schallschutzfenster inklusive Lüftungsanlagen – irgendwo muss die Frischluft ja herkommen. Die Kläger wollen dies zum jetztigen Zeitpunkt aber nicht, weil sie fürchten, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Aktive Massnahmen würden bei der Straße ansetzen. Hier schlug das Gericht vor, die Detmolder Straße nachts für den LKW-Verkehr zu sperren. Dem widersprach aber das Amt für Verkehr. Die Grünen begrüßen allerdings den Vorschlag des Gerichts und setzten sich für ein probeweises Nachtfahrtverbot für LKWs ein. Ein entsprechender Antrag soll die Bezirksvertretung Mitte eingebracht werden.

Ohne Einigung kommt es nun zur Entscheidung am 1. Juni. Dann wird das Gericht erklären, welche Massnahmen getroffen werden müssen. Die Bürgerinitiative setzt auf Nachtfahrverbote für LKW und ein generelles Tempo 30. Nach wie vor kämpft sie darum, dass die Stadt ihre Umbaupläne ändert. Die Bürgerinitiative will eine Reduzierung von vier auf zwei Spuren erreichen. Gleichzeitig soll es einen Fahrradweg geben. Ab 2006 soll die Detmolder Straße umgebaut werden.