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Neue Basisrente stolpert (Teil 2)



Die gesetzliche Rentenversicherung basiert auf dem Umlageprinzip. Würde hier der bisherige Hinterbliebenenbegriff ausgeweitet, ginge das zu Lasten aller Versicherten: Aus dem gemeinsamen Topf müsste mehr Geld entnommen werden. Zusätzlich müsste – zu Lasten aller Steuerzahler – der knapp kalkulierte Bundeszuschuss an die gesetzliche Rentenkasse aufgestockt werden.


Staat hält an überkommenem Familienbegriff fest

Anders bei der Basisrente. Hier gibt es keine Versichertengemeinschaft. Als private Rente basiert sie auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Jede hat ihr eigenes Rentenanspar- und -entnahmekonto. Die Höhe der späteren Rente berechnet sich nach eigener Beitragsleistung, Vertragslaufzeit, Rendite usw. Die Hinterbliebenenversorgung ist ein mitkalkuliertes und von der Versicherten selbst bezahltes „Risiko“ für den Fall, dass die Versicherte im Falle eines frühen Todes die vorab garantierte Mindestzeit nicht ausgeschöpft hat. Wenn sie als Bezugsberechtigten einsetzt, sollte ihre »private« Entscheidung sein.

Wenn eine Modernisierung des Bezugrechts im Todesfall bei der Basisrente für die Solidargemeinschaft kostenneutral ist, stellt sich die Frage, warum der Staat weiter an einem überkommenen Familienbegriff festhält. Aus Sicht der FinanzFachFrauen wurde hier eine Chance vertan.


Info: Die FinanzFachFrauen sind ein bundesweiter Zusammenschluss von Finanzdienstleisterinnen, die als Expertinnen für Versicherung, Kapitalanlagen, Finanzierungen und Immobilien tätig sind. Jede ist in ihrer Arbeit wirtschaftlich unabhängig von Banken, Versicherungs- und Kapitalanlagegesellschaften. Ausbildung, Berufserfahrung und frauenpolitisches Engagement haben vor 17 Jahren zur Gründung des Arbeitskreises geführt. Die FinanzFachFrauen sind die ersten Frauen in Deutschland, die ein Beratungskonzept speziell für Frauen entwickelt haben. Über die Beratungstätigkeit hinaus vertreten sie die Interessen von Frauen in wichtigen Gremien, führen Tagungen durch und sind als Autorinnen tätig. Mehr dazu unter www.frauenfinanzdienst.de

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