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Neuregelung zum Dosenpfand (01.06.2005)





Bundesumweltminister Jürgen Trittin verkündet Pfand-Novelle und beschließt neue Mindestquoten für die Verwertung von Verpackungen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

(aigiko) Die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin seit Jahren geforderte Vereinfachung und Modernisierung der Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen ist am vergangenen Samstag, den 28. Mai 2005, in Kraft getreten. Dazu Trittin: »Die Pfandpflicht wird endlich verbraucherfreundlicher. Getränkeindustrie, Handel und Anbieter von Pfandsystemen erhalten damit eine klare rechtliche und politische Vorgabe sowie Investitionssicherheit.« Mit der Neuregelung entspricht die deutsche Verpackungsverordnung europäischen Vorgaben.

Mit der Neuregelung sind Einwegflaschen und Dosen zwischen 0,1 Liter und 3 Liter bei Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränken mit Kohlensäure pfandpflichtig, unabhängig vom Erreichen einer Quote. Das Pfand beträgt einheitlich 25 Cent. Ab 1. Mai 2006 werden Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure und so genannte Alcopops ebenfalls pfandpflichtig. Das bedeutet, ein Schuss Alkohol befreit nicht mehr wie bisher vom Dosenpfand. Pfandfrei bleiben Säfte, Milch und Wein sowie ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen, beispielsweise Getränkekartons.

Die so genannten Insellösungen werden zum 1. Mai 2006 beendet. Wer eine Getränkedose verkauft, muss alle pfandpflichtigen Getränkedosen zurücknehmen, gleich ob es eine Cola-, Eistee- oder Bierdose ist. VerbraucherInnen werden auch nicht mehr zwischen Plastikflasche aus dem Discounter und von der Tankstelle unterscheiden müssen. Damit entspricht die Bundesregierung einem ausdrücklichen Wunsch der Europäischen Kommission. Die Übergangsfrist von zwölf Monaten hat der Bundesrat eingeräumt, um Bedenken des Europäischen Gerichtshofs zu entsprechen.


EU-Verpackungsverordnung ins deutsche Recht überführt

Weitere EU-Vorgaben hat das Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin übernommen. Nach der EU-Verpackungsrichtlinie sind bis Ende 2008 mindestens 60 Prozent der Verpackungsabfälle zu verwerten und mindestens 55 Prozent stofflich zu verwerten. Ebenfalls bis spätestens Ende 2008 sind bei den einzelnen Verpackungsmaterialien Recyclingquoten zwischen 15 Prozent (bei Holz) und 60 Prozent (bei Glas, Papier/Karton) zu erreichen.

Für Kunststoffverpackungen wird wie schon bisher in der deutschen Verpackungsverordnung eine werkstoffliche Verwertungsquote vorgegeben. Dies wird mit der Vierten Änderungsverordnung zur Verpackungsverordnung, die nun dem Bundestag und anschließend dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt wird, in das deutsche Recht überführt. Die neuen EU-weiten Mindestvorgaben werden allerdings hierzulande zu keinen Veränderungen in der Praxis führen, da in Deutschland bereits jetzt wesentlich mehr Verpackungen verwertet und recycelt werden.

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