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Stadt muss Maßnahmen prüfen (08.06.2005)



Von Manfred Horn

Rückenwind für die Bürgerinitiative ›Sichere Detmolder Straße‹ und ihre Anliegen: In der vergangenen Woche verpflichtete der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG Münster) den Bielefelder Oberbürgermeister, über die Anträge von zwei Anwohnerinnen der Detmolder Straße, verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Senkung der Lärmbelastung durch die Straße neu zu entscheiden, soweit die Nachtzeit betroffen ist.

Das OVG Münster hatte zudem ein Nachfahrverbot für LKW erwogen, jedoch wegen hoher Kosten für die Ausschilderung bis zum geplanten Ausbau der Detmolder Straße in 2006 als »nicht verhältnismäßig« eingestuft.

Bereits seit Jahren wird in Bielefeld über die Verkehrs- und Wohnverhältnisse an der Detmolder Straße diskutiert. Seit 2000 betreibt die Stadt ein Planfeststellungsverfahren über die bauliche Umgestaltung der als Bundesstraße 66 ausgewiesenen, vierspurigen Straße. Die Umbaumaßnahmen sollen im nächsten Jahr beginnen.

Das Gericht betont, das die Klägerinnen »voraussichtlich Entschädigung für passive Lärmschutzmaßnahmen verlangen können«. Doch die beiden Anwohnerinnen der Detmolder Straße wollen mehr, nämlich aktiven Lärmschutz: Dies würde bedeuten, die Zahl der Fahrspuren von vier auf zwei zu verringern, Tempo 30 einzuführen oder ein Nachtfahrverbot für LKWs anzuordnen. Nichts davon ist in den Umbauplänen der Stadt vorgesehen.

Das OVG hat nun entschieden, dass die Nachtzeit durch die Stadt neu zu bewerten sei. Die Stadt müsse wegen der gerade zur Nachtzeit extrem hohen Lärmbelastung der Straßenanwohner, »die nicht zuletzt durch den schlechten Fahrbahnzustand hervorgerufen werde, auch für die Übergangszeit bis zum Beginn des Straßenumbaus verkehrsrechtliche Maßnahmen wie eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ernsthaft in Betracht ziehen.«

Die von der Stadt Bielefeld angeführten Belange des Straßenverkehrs und der Verkehrsplanung einschließlich der Belange der Anwohner anderer Straßen rechtfertigten zwar das Absehen von Maßnahmen während der Tageszeit, hätten aber für die Nachtzeit aufgrund der unterschiedlichen Verkehrsverhältnisse kein durchschlagendes Gewicht, begründete das Gericht seine Entscheidung weiter. Bemerkenswert an dem Urteil ist, dass es sich explizit auf den heutigen Zustand der Detmolder Straße bezieht. Das Gericht sagt damit indirekt, dass auf einer sanierten Detmolder Straße keine aktiven Maßnahmen wie das vorgeschlagene Tempo 30 von 22 bis 6 Uhr mehr nötig sei.


Bürgerinitiative erwartet Reaktion

Die Bürgerinitiative ›Sichere Detmolder Straße« erwartet von der Stadt Bielefeld neue eine »umgehende Reaktion« auf das Urteil des OVG-Münster und erinnerte daran, dass die Anträge der beiden Anwohnerinnen bereits vier Jahre alt sind. So lange dauerte es, bis es zu einer rechtskräftigen Entscheidung kam. Eine weitere Verzögerung durch die Stadt sei deshalb nicht hinzunehmen. Das Urteil des OVG habe sich dabei lediglich auf Anträge für Lärmschutz von Anwohnerinnen aus einem Mischgebiet bezogen. Da die Stadt Bielefeld aktuell auch über Anträge von Anwohnern aus reinen Wohngebieten an und um die Detmolder Straße entscheiden muss, wo fünf Dezibel niedrigere Grenzwerte gelten, gehen die Bürgerinitiative davon aus, dass »die Stadt jetzt auf der Detmolder Straße verkehrsbeschränkende Maßnahmen über Tempo 30 km/h bei Nacht hinaus ergreift«.