Webwecker Bielefeld: abschiebung03

Abschiebung wider Willen (Teil 3)



In der Folge gab es Untersuchungen im Gesundheitsamt. Die angekündigte Vorführung beim türkischen Generalkonsulat habe nicht stattgefunden, teilt der Anwalt der Familie mit. Der Rechtsanwalt wertet das Verhalten der Ausländerbehörde, insbesondere die Ankündigung der Vorführung beim türkischen Generalkonsulat, sowie die nicht eingehaltene Zusage einer Benachrichtigung bei Vorlage der Stellungnahme des Gesundheitsamtes, als Täuschung. Eine formelle Abschiebungsandrohung sei ebenfalls nicht erfolgt.

Über die Umstände der Abschiebung ist dem Flüchtlingsrat bekannt, dass Beamte zwischen 2 und 4 Uhr in die Wohnung eingedrungen sind. Da Frau S. die Türe nicht öffnete, auch weil sie Angst vor einer erneuten Nazi-Attake hatte, die sich eine Woche zuvor in dem Haus ereignete, müssen die Beamten sehr lautstark und heftig gegen die Tür gehämmert haben, sechs bis sieben weitere Beamte seien schließlich über den Balkon in die Wohnung eingedrungen. Dem Flüchtlingsrat wurde weiter berichtet, dass Herrn S. sofort Handschellen angelegt wurden. Die Kinder im Alter zwischen 2 und 21 Jahren seien aus den Betten gerissen worden. Ohne Schuhe, ohne Wäsche seien sie abtransportiert worden. Nicht einmal Windeln habe Frau S. für ihr Kleinkind mitnehmen dürfen. Nach Angaben des Flüchtlingsrats ist der älteste Sohn der Familie S. am Istanbuler Flughafen verhaftet worden, da er seinen Militärdienst ableisten muss.


Weitere Informationen auf den Seiten des Flüchtlingsrats NRW: www.fluechtlingsrat-nrw.de