Webwecker Bielefeld: handy

Bezahlen per Handy als Kostenfalle (28.09.2005)





Schluss mit lustig: Das dicke Ende kommt beim Bezahlen


Fahrtrouten herunterladen, Klingeltöne ordern, Malvorlagen auswählen oder Hausaufgabenhilfe anfordern – Anklicken und Buchen spezieller Internetdienste erfreuten sich wachsender Beliebtheit. Doch in jüngster Zeit häufen sich bei der Verbraucherzentrale NRW Klagen über krumme Touren bei der Abrechnung – und zwar dann, wenn fällige Gebühren für einen Service aus dem Internet über die Handyrechnung eingezogen werden.

›Handy Payment‹ heißt das neue Bezahlsystem, bei dem Betreiber von Spielen, Horoskopen, Intelligenztests, Kochrezepten ihre kostenpflichtigen Dienste im Internet oft übers Handy abrechnen. »Wer bei scheinbar attraktiven Serviceangeboten online nicht höllisch aufpasst, sondern leichtfertig seine Handynummer preisgibt, kann sich ein teures Abo einhandeln, bei dem täglich bis zu 9,98 Euro kassiert werden«, warnt Petra Schwenk, Verbraucherberaterin in der Bielefelder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW vor der neuen Abzockmasche:

»Das böse Erwachen kommt erst mit der nächsten Handy-Rechnung, wenn sich dort 200 bis 300 Euro für simple Dienste angesammelt haben«, weiß Schwenk. Zahlungsunwilligen Kunden wird in vielen Fällen kurzerhand der Mobilfunk-Anschluss gesperrt. Damit Nutzer nach der Inanspruchnahme von scheinbar harmlosen Internetdiensten keine unliebsamen Überraschungen erleben, empfiehlt die Verbraucherzentrale Vorsicht. So werden Kunden, die im Internet bei einschlägigen Abzock-Angeboten landen, aufgefordert, ihre Handynummer im Internet einzugeben. Per SMS erhalten sie dann ein Zugangspasswort zum gewünschten Angebot. Aus den Angaben im Internet geht jedoch nicht klar hervor, dass Kunden nicht nur eine einzelne Dienstleistung ordern, sondern auch ein unbefristeter Abo-Vertrag abgeschlossen wird. Preise tauchen nur versteckt auf. Das wahre Ausmaß der Kosten wird verschleiert. Angaben über Laufzeit des Abos, Kündigungsmöglichkeiten und Geschäftsbedingungen müssen – wenn überhaupt vorhanden – extra angeklickt werden, sonst erhalten Nutzer keinerlei Informationen. Die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung, die einen 14-tägigen Rücktritt vom Vertrag einräumt, suchen Kunden auf den einschlägigen Angebotsseiten meist vergebens.

Junge Internet- und Handynutzer reagieren eher neugierig und unkritisch auf neue Serviceangebote. Über Risiken und Folgekosten der Bezahlsysteme denken sie in der Regel nicht lange nach. Hat sich ein Diensteanbieter bei einem Minderjährigen ohne Zustimmung der Eltern ein Abo erschlichen, ist der abgeschlossene Vertrag unwirksam. Haben Eltern keine Genehmigung erteilt, müssen sie auch nicht für erstandene Kosten aufkommen.

Anbieter von Internetdiensten haben bei der Abrechnung per Handy einen weiteren Vorteil, bei dem sie sich entspannt zurücklehnen können. Denn nicht sie, sondern der jeweilige Mobilfunkbetreiber treibt die fälligen Rechnungsbeträge für den dargebotenen Service ein. Kunden, die unbemerkt per Handy für ein Internet-Abo zur Kasse gebeten werden, sollten ihr Mobilfunkunternehmen auffordern, nachzuweisen, dass die geforderte Summe berechtigt ist. Beschwerden – zum Beispiel über nicht erbrachte oder falsch berechnete Leistungen – können gegenüber dem Mobilfunkanbieter geltend gemacht werden. Doch Vorsicht: Im Falle einer Zahlungsverweigerung reagieren die meisten Unternehmen mit drakonischen Maßnahmen. Nur wer keine Sperre seines Handyanschlusses riskieren will, sollte den verlangten Betrag aus einem fragwürdigen Handy-Payment-Geschäft unter Vorbehalt zahlen und die Summe anschließend wieder schriftlich zurückfordern.


Informationen zu unklaren Angeboten rund ums Handy Payment sowie zwei kostenpflichtige Musterschreiben (jeweils 1 Euro) zum Umgang mit geforderten Rechnungsbeträgen aus solchen dubiosen Deals sind bei der Bielefelder Beratungsstelle oder im Internet unter www.verbraucherzentrale-nrw.de/handypayment erhältlich.