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Neues Betreuungsrecht bringt Verschlechterungen (Teil 3)



Betreut werden im Kern Alte, Psychisch Kranke, Suchterkrankte und Behinderte. Zwei Trends macht Berufsbetreuer Blaschke aus: Die Zahlen der Jüngeren und der Behinderten nimmt zu. »Die Einrichtungen wollen einfach ein Gegenüber«, stellt er fest. Und für Jüngere ist es einfacher geworden, zeitlich befristet für bestimmte Bereiche eine Betreuung einrichten zu lassen. »Ich hatte hier auch schon zwei Studenten, deren Finanzen ich betreut habe, weil sie nicht klargekommen sind«. Hinzukommt, dass der formale Aufwand immer größer wird: Gerade Jüngere haben häufig Schulden, die müssen gemanagt werden. Einerseits müssen die Gläubiger beruhigt werden, Raten abbezahlt werden, andererseits muss dem Klienten auch noch ein Minimum an Geld zur Verfügung stehen, häufig genug ein Balanceakt. Hinzukommen Anträge auf Grundsicherung, oder aber Ärger, weil der Klient mal wieder schwarzgefahren ist.


Künftig 40 bis 50 Betreuungen

Blaschke weiß: Wenn ein Berufs-Betreuer auf das Gehalt eines Sozialarbeiters kommen will, muss er 40 bis 50 Betreuungen übernehmen, eindeutig zu viel. Vor der Gesetzesänderung am 1. Juli galten 20 bis 30 Klienten als ausreichend, um dieses Einkommen zu erreichen. Der Bdb hebt hervor, dass Betreuung enorme Mehrkosten verhindere. »Betreuung bewahrt Menschen davor aus dem sozialen Netz herauszufallen – das kann Klinikaufenthalte, Arbeitslosigkeit, Straftaten oder Verschuldung verhindern«. Dies scheint den Gesetzgebern nur bedingt bewusst. Und die berühmte Tasse Kaffee? Die ist nach den Gesetzesänderungen zum 1. Juli immer noch nicht vorgesehen – und wird auch schwieriger, wenn sich die Zahl der Klienten für die Betreuer erhöht. Dabei sind Berufs-Betreuer gerade für alte Menschen wichtige Ansprechpersonen. Wenn alle Verwandten und Freunde gestorben sind, wird das Leben richtig einsam. Da bekommt der Plausch mit dem Betreuer großen Wert. Zumal der Betreuer anders angesehen wird als ambulante Pfleger, schließlich sind sie diejenigen, die nun über viele Dinge entscheiden. Doch bezahlt bekommen Betreuer derartige soziale Tätigkeiten nicht.


Weitere Informationen beim Bundesverband der Berufsbetreuer: www.bdb-ev.de