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Den Schulden systematisch zu Leibe rücken (02.11.2005)



Schulden drücken, die Hausbank verweigert jeden weiteren Kredit. »Zahlungsunfähig« lautet in immer mehr Haushalten die Bilanz, weil finanzielle Verpflichtungen dauerhaft die Einnahmen übersteigen. »Statt den Kopf in den Sand zu stecken oder gar auf windige Angebote vermeintlicher Soforthilfe durch gewerbliche Schuldenregulierer und Kreditvermittler zu vertrauen, sollte ein Plan zur gründlichen Sanierung der Finanzen auf dem Programm stehen«, rät die Verbraucherzentrale NRW, das Schuldenproblem systematisch anzugehen.

Sie rät, zunächst einmal eine gründliche Bestandsaufnahme zu machen. Alle Unterlagen, die über die Schulden Auskunft geben, also Rechnungen, Kontoauszüge, Zahlungsbelege und anderes, sollten sortiert und zusammengestellt werden, fehlende Bescheinigungen oder Schreiben von den Gläubigern angefordert werden.

Nicht alles, was auf dem Papier steht, muss stimmen. Deshalb empfiehlt die Verbraucherzentrale, jede Forderung noch einmal durchzubürsten: Fordert der Gläubiger sein Geld zu Recht? Vielleicht verlangt der Gläubiger viel zu hohe Gebühren oder die Forderung ist längst verjährt.

Ist die Höhe des Schuldenbergs dann eindeutig, gilt es, einen Haushaltsplan aufzustellen. Wer den Schuldenberg angehen will sollte wissen, wie viel Geld überhaupt übrig ist. Dazu müssen Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden. Es kommt durchaus vor, dass sich Gläubiger verhandlungsbereit zeigen - und danach manchmal nur noch ein Viertel der ursprünglichen Schuld abbezahlt werden muss.

Eine Warnung spricht die Verbraucherzentrale allerdings vor Kreditvermittlern aus. Sie empfiehlt, die Finger von dubiosen Kreditvermittlern zu lassen, die meist in Kleinanzeigen ihre Dienste anbieten.

Hilft gar nichts mehr, ist eine Verbraucherinsolvenz fällig. Seit 1999 dürfen Privatleute »in Konkurs gehen«. Bei dem so genannten Verbraucherinsolvenzverfahren wird nicht nur pfändbares Vermögen verwertet, sondern der Verschuldete muss auch über mehrere Jahre sein verdientes Geld unter Aufsicht an die Gläubiger abtreten. Wer das Verfahren durchläuft, wird nach rund sechs Jahren vom Gericht für schuldenfrei erklärt.



Mehr Tipps und Hilfestellungen, um die Miesen abzubauen und zum Verbraucherinsolvenzverfahren enthält der jetzt neu aufgelegte Ratgeber »Geschafft: Schuldenfrei! – Tipps und Hilfestellungen« der
Verbraucherzentrale NRW. Für Selbstabholer ist er in der Bielefelder Beratungsstelle für 7,80 Euro erhältlich. Für zusätzlich 2,50 Euro für Porto und Versand kommt er auch gegen Rechnung ins Haus.

Bestelladresse: Versandservice der Verbraucherzentralen, Adersstr. 78, 40215 Düsseldorf. Oder unter www.verbraucherzentrale-nrw.de/ratgeber.