Webwecker Bielefeld: schneepflicht01

Schnee mit Pflichten (30.11.2005)



Schnee und Eis waren in den vergangenen Tagen ein beherrschendes Thema. Sie sorgten für Schlagzeilen, weil ganze Stromnetze zusammenbrachen. Auch in Bielefeld flackterten am Freitag vormittag die Glühbirnen, Computer fuhren sich runter und Server fielen kurzzeitig aus.

Es geht aber auch eine Nummer kleiner. So weist das Ordnungsamt auf die örtlichen Regelungen über den Winterdienst hin: Der Umfang des Winterdienstes richtet sich nach der Straßenreinigungssatzung und der Einstufung der Straßen in einzelne Reinigungsklassen. Grundsätzlich sind danach Grundstückseigentümer sowie Eigentümergemeinschaften von Anliegergrundstücken verpflichtet, Gehwege an Werktagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9 bis 20 Uhr in einer Breite von etwa 1,50 Metern von Schnee und Glätte zu befreien. Dort, wo kein Gehweg angelegt ist, wie zum Beispiel Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigte Bereiche, muss der Fahrbahnrand auf einer Breite von etwa 1,50 Metern freigehalten werden.

Die Reinigungs- und Streupflichten beginnen unmittelbar nach Beendigung des Schneefalls beziehungsweise nach Entstehen der Eisglätte. Der Schnee sollte nicht auf die Fahrbahn, sondern möglichst an den Gehwegrand geräumt werden. Bei Bushaltestellen und an Fußgängerüberwegen ist zusätzlich ein gefahrloser Zu- und Abgang zu gewährleisten.

Bei Straßen der Reinigungsklasse »07« besteht zusätzlich die Pflicht, gefährliche Stellen auf der Fahrbahn mit abstumpfenden oder auftauenden Mitteln zu beseitigen. Ob eine Straße der Reinigungsklasse »07« zugeordnet ist, kann im Internet (http://www.bielefeld.de > Rat & Verwaltung > Ortsrecht > VII Öffentliche Einrichtungen) nachgelesen oder unter folgenden Telefonnummern bei der Stadt Bielefeld erfragt werden: 0521 / 51-3810 (Umweltbetrieb) oder 0521 / 51-2213 (Ordnungsamt).

Die Verpflichtung zur Schnee- und Eisreinigung kann durch privatrechtliche Vereinbarung, beispielsweise im Mietvertrag, aufMieter übertragen werden. Auch Gartenbau- und Gebäudereinigungsbetriebe sowie Studentendienste übernehmen entsprechende Aufträge.


Salz ist verboten

Grundsätzlich ist es der Umwelt zuliebe verboten, auf Gehwegen auftauende Stoffe, zum Beispiel Salz, zu verwenden. Da wundert man sich allerdings schon, wer die ganzen großen Säcke voll Salz in den Supermärkten kauft. Granulat, Splitt oder Sand erfüllen aber den gleichen Zweck und sind umweltschonender. Salz und auftauende Stoffe sind nur ausnahmsweise gestattet, wenn durch abstumpfende Mittel – etwa bei plötzlichem Glatteis oder auf Straßen mit starkem Gefälle – keine ausreichende Wirkung zu erzielen ist. Auf jeden Fall ist auf einen größtmöglichen Abstand zur angrenzenden Vegetation zu achten. Auch auf privaten Flächen sollte aus Gründen des Umweltschutzes kein Salz verwendet werden.