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Versicherung bei Schnee und Sturm (07.12.2005)



Es muss ja nicht gleich der Black out wie beim Schneechaos im Münsterland sein – doch Wetterkapriolen, Schneeböen und Sturm können in den bevorstehenden Winterwochen manch einen mit einem Schaden im Regen stehen lassen. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wann der Unbill von Wind und Wetter ein Fall für die Versicherung ist.

So haften bei Sturmschäden Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Stürmisch ist nach den Bedingungen der Versicherer ab Windstärke acht. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 61 Stundenkilometern. Für den Nachweis, dass der Wind bei Sturm Ziegel und Dachpappe mitgehen ließ, reicht es teilweise, dass Häuser in der Nachbarschaft ebenfalls beschädigt wurden. Wurden Hausratgegenstände zum Spielball des Sturms, sind diese Schäden durch die Hausratversicherung nur abgedeckt, wenn sie während der Böen in einem Gebäude untergebracht waren und beschädigt wurden. Ausnahme: Antennen und Markisen, die einem Mieter gehören, außen am Gebäude angebracht sind und ausschließlich durch die Bewohner der versicherten Wohnung genutzt wurden.

Bricht das Hausdach unter der Schneelast ein, hat man nur mit einer zusätzlich zur Gebäudeversicherung abgeschlossenen Elementarschadenversicherung ein sicheres Fundament für die Regulierung des Schadens. Können Glasfenster dem Druck der Schneemassen nicht standhalten, tritt die Glasversicherung ein. Voraussetzung ist allerdings, dass die Scheiben gerissen sind.

Wenn Dauerregen oder schmelzende Schneemassen Keller überfluten oder Wände und Inventar beschädigen, kommt man ohne eine Zusatzversicherung für »Elementarschäden« ins Schwimmen. Ohne diesen Zusatz zur Hausratversicherung sind Schäden gegen eindringendes Wasser nämlich nicht abgedeckt. Allerdings: Wer diesen Zusatzschutz vereinbart hat, muss die meist vereinbarte Selbstbeteiligung – in der Regel zehn Prozent der Schadenssumme – aus eigener Tasche bezahlen.

Immer gilt: Schäden müssen dem Versicherer umgehend gemeldet werden. Außerdem sind Betroffene verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Feststellung des Schadens erschweren könnte – ansonsten wird der Versicherungsschutz riskiert. Allerdings dürfen Gefahrenquellen beseitigt und so abgesichert werden, dass kein weiterer Schaden entsteht. Bei der Meldung des Schadens müssen die Angaben selbstverständlich wahrheitsgetreu erfolgen.


Beratung zum passenden Versicherungsschutz bietet die Verbraucherzentrale in Bielefeld am Montag in der Zeit von 9:45 -18.00 Uhr. Die 30-minütige Versicherungsberatung zum persönlichen Versicherungsbedarf kostet 30 Euro. Telefonische Voranmeldung unter (0521) 6 69 36 ist erforderlich.

Eine Beratung im Versicherungs-Schadenfall wird einmal im Monat an einem Dienstag in der Zeit von 14 bis 17 Uhr angeboten. Die 30-minütige Rechtsberatung zu Versicherungsschäden kostet 30 Euro, eine 45-minütige außergerichtliche Rechtsvertretung zu Versicherungsschäden 60 Euro. Auch hier ist eine telefonische Voranmeldung unter (0521) 6 69 36 erforderlich.