Webwecker Bielefeld: arneimittelkosten

Statt Senkung Steigerung der Kosten für Arznei (25.01.2006)



Das vom Bundestag derzeit diskutierte Gesetz zur Senkung der Arzneimittelkosten (AVWG) könnte sich durch den Einfluss der Pharmaindustrie ins Gegenteil verkehren: Mehr Kosten für Kassen und PatientInnen. Diese Ansicht vertritt die Bielefelder BUKO-Pharma-Kampagne.

Das kleine Wörtchen »oder« kann weitreichende Folgen haben. Es ist die einzige Änderung im ersten Absatz des § 35 SGB V, die der Gesetzentwurf von CDU und SPD vorsieht. Bislang können auch die Preise für patentgeschützte Arzneimittel durch so genannte Festbeträge begrenzt werden, vorausgesetzt sie helfen nicht besser als ältere Medikamente. Lediglich wenn ein neues Mittel Patienten tatsächlich einen besseren Nutzen bietet, darf es teurer sein.

Zukünftig soll es reichen, dass ein Medikament »neuartig« ist oder »einen therapeutischen Fortschritt« darstellt. Aus Sicht der Pharmakampagne geradezu eine Einladung an die Pharmaindustrie, ohne großen Aufwand noch mehr ähnliche Arzneimittel zu entwickeln, die nicht besser wirken als das, was schon auf dem Markt erhältlich ist. Der Preis könne dann beliebig hoch angesetzt werden, die Krankenkassen müssen zahlen.

Preistreibend würde auch die Regel für Festbeträge für Gruppen mit mehr als drei therapeutisch gleichwertigen Wirkstoffen wirken. Nach den Plänen der Bundesregierung müssen mindestens zwei Wirkstoffe zum Festbetrag erhältlich sein. Oft gibt es aber nur einen Wirkstoff kostengünstig. Trotzdem würde der Preis durch den Wirkstoff mit dem nächsthöheren Preis bestimmt. Die Hersteller des preiswertesten Wirkstoffs könnten ihre Preise schadlos anheben, die Kassen müssten sowohl für diese als auch für den nächstteureren Wirkstoff zahlen – ohne dass das einen zusätzlichen Nutzen für die Patienten hätte.

Völlig unübersichtlich findet die Pharmakampagne eine Regel über Rabatte, die einzelne Hersteller mit den Kassen aushandeln sollen. Werde dies umgesetzt, könnten weder Patienten noch Ärzte klar erkennen, welches Medikament verschrieben werden kannn, ohne dass der Patient extra etwas dazuzahlen muss. Die Beteiligten müssten über die Preisinformationen für 28.000 Festbetragsarzeimittel für alle 260 Krankenkassen verfügen.

Der Gesetzentwurf enthalte auch einige positive Regeln. So sollen Ärzte künftig nur noch Verschreibungssoftware benutzen dürfen, die ohne Industrieeinfluss programmiert wurde.


Weitere Informationen: www.bukopharma.de

Die Texte der Anhörung im Gesundeitsausschuss des Deutschen Bundestags
finden Sie unter www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/006/index.html