Webwecker Bielefeld: unpolitisch02

Unpolitische Waffenfreaks? (Teil 2)



Dunkelbraune Vergangenheit

Dabei stinkt das richtig, wenn man sich die Vergangenheit von Peter S. vor Augen führt. Bereits 1992 gründete er nach Angaben der Bielefelder Antifa-West als Mitglied der NSDAP/AO mit Sitz in den USA – die letzten beiden Buchstaben stehen für Aufbau- bzw. Auslandsorganisation - das »Heimatschutzcorps Ostwestfalen«. S. behauptet, dass er zu diesem Zeitpunkt bereits ein V-Mann des Verfassungsschutzes war. Als solcher tauchte er auch im »Kleinen Lumpen ABC« der National-Zeitung auf, in dem zur Zeit des NPD-Verbotsverfahrens Informanten der Schlapphüte geoutet wurden.

Trotzdem, und obwohl S. im Prozess in Herford seine Sympathie für die Leibstandarte Adolf Hitler einräumte, die Siegel des Vereins zum Teil ein Hakenkreuz zeigten. Zudem berichtete der Staatsanwalt, dass im Schlafzimmer des Bad Oeynhauseners ein Bild Hitlers »ikonenhaft« aufgestellt war, war die Gesinnung der Angeklagten vor dem Amtsgericht kein Thema. Vielmehr konnte man den Eindruck gewinnen, dass die beiden zwar ein etwas schräges, aber doch einfach nur ein Hobby haben. So als ob sie Briefmarken sammeln und das Problem der illegale Erwerb der ein oder anderen Briefmarke sei. Und dass sie mit dem Gegenstand ihres Hobbys, »gefährlichen Werkzeugen«, wie Richterin Sykulla in der Urteilsbegründung, »leichtfertig« umgegangen seien.

Als leichtfertig oder eben »fahrlässig« wurde auch der Verstoß der Angeklagten gegen das Waffengesetz gewertet. Denn neben dem MG 42 wurden bei den Angeklagten eine Kalaschnikow AK47, ein Maschinengewehr MG 40, eine weitere automatische Waffe und ein Wechsellauf für die MG 42 gefunden. Die Waffen waren zwar »nur« für die Verwendung von Platzpatronen geeignet, weshalb die MG 42 als solche auch nicht dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterlag, der Originalverschluss aber sehr wohl. Durch die unzureichende »Unbrauchbarmachung« der Waffen, hätten sie zudem »mit handelsüblichem Werkzeug«, wie Staatsanwalt Lauske sagte, wieder scharf gemacht werden können. »Würde sich jemand mit etwas handwerklichem Geschick da ein paar Stunden dransetzen, wären die Waffen wieder für scharfe Schüsse geeignet«, erläuterte er.

Dass das Urteil bezüglich des illegalen Waffenbesitzes – auch dafür erhielt S. neun Monate auf Bewährung - relativ milde ausfiel, liegt auch daran, dass Peter S. die Waffen offensichtlich beim Zoll in Bad Oeynhausen anmeldete, wenn er sie zu Veranstaltungen ausführen wollte. In den drei bis vier Jahren vor der Razzia, habe er die automatischen Waffen etwa im Zwei-Monatsrythmus dort vorgeführt. »Wir haben die Waffen reingebracht, die haben durch den Lauf geguckt und sich die Papiere zeigen lassen«, beschreibt S. die Amtsbesuche. Offensichtlich war auch keinem Beamten aufgefallen, dass auf den Waffen Phantasiestempel eine amtliche Genehmigung vorgetäuscht hatten.

Sowohl Anklage als auch Gericht verneinten deshalb den Vorsatz bei dem Verstoß gegen das Waffengesetz. Sie hielten es, wenn auch mit offensichtlichen Zweifeln, für möglich, dass S., da die Waffen weder vom Zoll noch von BGS-Beamten bei mehreren Grenzübertritten beanstandet wurden, diese für legal hielt. Dass er sie, laut Anklage, dennoch »in einer Nische hinter dem Schlafzimmerschrank aufbewahrte«, also versteckte, kam in dem Prozess nicht zur Sprache.