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»Erhöhung widersinnig« (15.02.2006)



Keinen Erfolg hatte die Linkspartei mit ihrem Antrag in der gestrigen Sitzung des Finanz- und Personalaussschusses, die Essenspreise in Hauptschulen zu erhöhen. Das Land NRW plant die Einführung von 50.000 Ganztagsplätzen in Hauptschulen bis 2012. Sechs Schulen sollen es in den nächsten Jahren in Bielefeld werden, mit 30 Prozent »Lehrerzuschlag«. Im städtischen Schulamt herrscht aber noch Unklarheit darüber, ob dies beim Land durchgeht.

Mehr Ganztagshauptschulen bedeutet auch mehr Bedarf an Mittagessen. Die Stadt will hier aber Kostenneutralität wahren. Wenn die städtischen Zuschüsse aber nicht steigen, wird das Essen für den einzelnen Schüler teurer, um rund ein Drittel. Die Linkspartei hatte nun bei der gestrigen Sitzung beantragt, den Punkt Essenspreise aus der Vorlage für die Einrichtung von Ganztagshauptschulen auszusetzen, um ihn gesondert zu verhandeln. Ohne Erfolg, die anderen Parteien zogen nicht mit. »Jetzt die Erhöhung der Essenpreise anzukündigen verunsichert nur und schreckt ab«, begründete Barbara Schmidt, Ratsfrau und beratendes Mitglied des Finanz- und Personalausschusses den Vorstoß.

Sie sieht voraus, dass sich viele Kinder beziehungsweise deren Eltern erhöhte Essenspreise nicht leisten können. Ein Mittagessen würde künftig deutlich über zwei Euro kosten.

»Auch wenn wir das dreigliedrige Schulsystem insgesamt für nicht leistungsfähig halten so unterstützen wir doch jede Maßnahme, die die Kinder dieser Schulen fördert und ihre schlechteren Bildungchancen erhöht«, erklärt Schmidt weiter. Eine Ganztagsschule ohne Essen aber sei »unsozial«.

In den meisten reichen Nationen wächst der Anteil der Kinder, die in Armut leben. Eine UNICEF-Studie aus dem vergangenen Jahr zeigt, dass sich die Situation von Kindern in 17 von 24 OECD-Staaten verschlechtert hat. Mit 2,7 Prozentpunkten ist Kinderarmut in Deutschland seit 1990 stärker gestiegen als in den meisten anderen Industrienationen. Jedes zehnte Kind lebt hierzulande in relativer Armut, das sind mehr als 1,5 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.