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Weiter Streit um Entlassung befristet Beschäftigter (Teil 3)



»Der Verwaltungsvorstand hat hier unsensibel gehandelt«, findet Clausen – und kritisiert damit unausgesprochen auch den Sozialdezernenten Tim Kähler, der der SPD angehört. Garbrecht hat darüber hinaus bereits eine kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Er will wissen, ob es zulässig ist, dass sich eine Kommune auf den Gemeinderecht. 81 der Gemeindeordnung beziehen darf, um über den Weg der vorübergehenden Arbeitslosigkeit Geld zu sparen. Im Paragraphen 81 ist das sogenannte Nothaushaltsrecht geregelt. Es schränkt den finanziellen Spielraum der Gemeinden ein und verlangt einen Fünfjahresplan inklusive Sparmaßnahmen. »Dieses Recht kann aber nicht für einen Tarifbruch herhalten«, empört sich Garbrecht.

Gesprochen haben die politischen Gremien und die Verwaltungsspitze offenbar noch nicht miteinander. So bezweifelt Garbrecht, dass es entgegen den Behauptungen der Verwaltungsspitze ein Rundschreiben gebe, indem der Kommunale Arbeitgeberverband ein solches Vorgehen wie jetzt von der Bielefelder Stadtverwaltung geplant, befürworte. Die SPD wiederum scheint sich auch nicht sonderlich intensiv mit den Grünen zu unterhalten. Die nämlich wissen von einem »Chef-Newsletter«, den der Verband für die Verwaltungschefs gemacht habe.

Der Newsletter, so es ihn gegeben hat, hat offenbar nicht nur in Bielefeld seine Wirkung entfaltet. Auch in Münster gibt es Überlegungen, ähnlich vorzugehen mit den befristet Beschäftigten. Auch dort gibt es massiven Protest, die Verwaltungsspitze hat bereits den Rückzug angetreten. Ansonsten verfolgt in der Bundesrepublik noch die Stadt Mainz ähnliche Pläne, dort ist der Ausgang noch offen.

Die Grünen in Bielefeld betonen, sie stünden grundsätzlich zur Haushaltskonsolidierung: »Für künftige Beschäftigte ist selbstverständlich der TvöD anzuwenden«, erklärt Klaus Rees, Fraktionsgeschäftsführer der Grünen.