Webwecker Bielefeld: stallpflicht

Stallpflicht und erhöhte Aufmerksamkeit (22.02.2006)



Die Vogelgrippe rückt näher. Deswegen gilt auch in Bielefeld seit vergangenem Freitag wieder die Stallpflicht. Darüber hinaus empfiehlt das Gesundheits- und Veterinäramt, unnötige Kontakte mit Wildgeflügel zu vermeiden, tote Vögel nicht zu berühren und vor allem Vögel an Gewässern oder in Parks nicht zu füttern.

Futter sei an Plätzen, an denen gelegentlich Zugvögel rasten, ein zusätzliches Lockmittel für die Wildvögel, erklärt die Behörde. Auch die Fütterung von Singvögeln am Vogelhäuschen sollte jetzt vorsichtshalber eingestellt werden, obschon durch dieses Futter in der Regel kein Wildgeflügel angelockt wird. Witterungsbedingt bestehe für Singvögel aktuell keine Notwendigkeit zum Füttern. Außerdem bitten die Behörden darum, auffällige Veränderungen bei Wildvögeln zu registrieren und zu melden.

Die Ämter weisen darauf hin, dass das Virus bei Hausgeflügel in Deutschland noch nicht nachgewiesen ist. Es gebe daher keine konkreten Risiken für Menschen, sich am Hausgeflügel oder von Menschen gehaltenen Vögeln mit der Vogelgrippe zu infizieren. Besondere Vorsichtsmaßnahmen seien beim Schlachten, Verarbeiten und Verzehr von Hausgeflügel bisher nicht notwendig.

Nach bisherigen Erkenntnissen gehe auch von Tauben keine erhöhten Risiken aus, erklären die Behören. Obwohl Tauben an Geflügelpest erkranken können, gelten sie aufgrund der bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse nicht als Überträger. Tauben sind daher von Stallpflichten nicht betroffen. Obwohl erhöhte Vogelgripperisiken für den Menschen von Tauben nicht ausgehen, empfiehlt die Behörde dennoch, sich aus hygienischen Gründen von Tauben und Taubenkot fernzuhalten.



Wer einen toten oder kranken Wildvogel entdeckt, der sollte seinen Fund sofort beim Gesundheits-und Veterinäramt unter der Telefonnummer 51- 2157 melden. In dringenden Fällen außerhalb der Dienstzeiten nimmt die Leitstelle der Feuerwehr unter 0521 / 51 23 01 Fundortmitteilungen entgegen.

Das Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Bielefeld weist darauf hin, dass für allgemeine Fragen zur Vogelgrippe auch eine Hotline des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eingerichtet worden ist. Die Hotline ist zu erreichen über die Rufnummern 01888 / 5 29 46 - 01, - 02, - 03, - 04, - 05. Außerdem bietet das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Informationen unter der Rufnummer 0211 / 45 6 66 66 an.