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Elektroschrott ab 24. März kostenlos (22.02.2006)



Die Verwaltung will die Gebühren für Dienstleistungen im Umweltbereich neu ordnen. Einen entsprechenden Antrag bringt sie am Donnerstag in den Rat ein. Dazu gehört, dass beim Umweltbetrieb angelieferte Wurzelstöcke künftig nach ihren Durchmesser berechnet werden. Das Entgelt für die Entsorgung von gemischtem Bau- und Abbruchschutt soll von 31 Euro pro Kubikmeter auf 72,50 Euro »angepasst« werden. Bürger können dieses Material nach wie vor in den Wertstoffhöfen des Umweltbetriebes entsorgen.

Auch die Verwertung und Beseitigung von Altholz wird erheblich teurer. Bisher kostete die Entsorgung 15,50 pro Kubikmeter, künftig sollen die Hölzer klassifiziert werden. In der höchsten Stufe – imprägniertes Holz, Fenster und Außentüren – soll der Kubikmeter künftig 45 Euro kosten.

Für die Verbraucher positiv wirkt sich das ab dem 24. März in Kraft tretende Elektro- und Elektronikgerätegesetz aus: Wer Elektroschrott auf den Wertstoffhöfen anlieferte, musste bisher 5 Euro pro Stück zahlen, bei größeren Geräten wie Kühlschränken sogar deutlich mehr. Die Entsorgung ist ab dem Stichtag kostenlos. Allerdings nur auf den Wertstoffhöfen. Wer Elektrogeräte zu seinem Sperrmüll stellt, muss weiter zahlen: pauschal 25 Euro.

Geld kostet künftig die Entsorgung von Binderfarben: 0,25 Euro pro Liter. Teuer wird es auch, wer mal eben die Größe seiner Biotonne verändern will. Dies ist kostenlos nur zu bestimmten Stichtagen möglich: am 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres. Wer dazwischen die Behältergröße wechseln will, soll künftig 28 Euro zahlen.


Weitere Informationen zum Service des Umweltbetriebs und zu den Werstoffhöfen unter: www.bielefeld.de/de/un/stadtreinigung