Webwecker Bielefeld: gefluegel01

Bestallung von Geflügel wird überwacht (01.03.2006)



Jedem Halter von Enten, Gänsen, Hühnern, Puten, Perlhühnern, Laufvögeln, Wachteln, Fasanen und Rebhühnern wird darauf hingewiesen, wie wichtig die Einhaltung der Stallpflicht im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung ist. Darauf weist das Veterinäramt der Stadt Bielefeld hin.

Derzeit sind in Deutschland ausschließlich Wildvögel von der Seuche betroffen. Es muss verhindert werden, dass das Virus in die Hausgeflügelbestände und somit in die unmittelbare Nähe des Menschen gelangt und diese gefährdet. Darüber hinaus würde ein Ausbruch der Geflügelpest in Nutzgeflügelbeständen zu einem derzeit nicht überschaubaren wirtschaftlichen Schaden in der Region OWL und im gesamten Land führen.

Zukünftig werden auch die Mitarbeiter der Stadtwache und des Außendienstes des Ordnungsamtes zur Abwehr der Geflügelpest die Einhaltung der Stallpflicht kontrollieren und Verstöße, die mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden können, zur Anzeige bringen.

Von Sing- und Rabenvögeln sowie von Tauben geht in Deutschland nach derzeitigen Informationen kein besonderes Risiko einer Übertragung der Vogelgrippe aus. Sie werden daher nicht untersucht und auch nicht abgeholt. Bei Funden dieser Vögel sind Anrufe beim Veterinäramt nicht erforderlich.


Zur Mitwirkung bei der Seuchenvorbeuge sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen. Erkranktes oder verendetes Geflügel sollte beim Veterinäramt telefonisch unter 0521 / 51-2157 oder außerhalb der Dienstzeit bei der Feuerwehrleitstelle unter 0521 / 51-2301 gemeldet werden. Insbesondere gilt dies für Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel.