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Kassenwechsel mit Köpfchen (22.02.2006)



Hat Ihre Krankenkasse auch den Beitragssatz angehoben? Haben Sie auch mehr Abzüge auf Ihrem Gehaltszettel? Da hilft Ihnen vielleicht ein Wechsel Ihrer Krankenkasse. Denn wenn es um die Beitragssätze geht, gibt es erhebliche Unterschiede, weiß die Verbraucherzentrale NRW. Und auch bei diversen Zusatzleistungen unterscheiden sich die Kassen stark voneinander.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich von der neuen Krankenkasse unbedingt vor dem Aufnahmeantrag bestätigen zu lassen, dass der Beitragssatz noch gilt. Die Kassen sind nicht verpflichtet, ihre Mitglieder über eine Beitragserhöhung zu informieren. Preisgünstigere Kassen haben oft keine Geschäftsstelle vor Ort, sondern der Kontakt läuft wie bei Direktversicherern nur über Telefon, Briefe oder E-Mail.

Bei häuslicher Krankenpflege leisten alle Kassen grundsätzlich nur, wenn niemand sonst im Haushalt den Kranken versorgen kann. Unterschiede zwischen den Kassen bestehen jedoch darin, dass manche zusätzlich zur Pflichtleistung in ihrer Satzung noch Grundpflege und Hauswirtschaft finanzieren.

Für Selbständige und Freiberufler gibt es zwischen den einzelnen Kassen deutliche Unterschiede bei der Beitragshöhe und dem Beginn der Krankengeldzahlung, der schon vor Beginn der siebten Krankheitswoche liegen kann.

Wer Wert auf Behandlungsmethoden wie Akupunktur, klassische Homöopathie oder traditionelle chinesische Medizin legt, sollte in der Satzung seiner Kasse nachschauen, ob die Behandlungskosten im Rahmen von Modellprojekten übernommen oder bezuschusst werden.


Viele nützliche Informationen zu Kassenleistungen, Kündigungsbedingungen oder privaten Zusatzversicherungen erhält der Ratgeber »Gesetzliche Krankenversicherung« der Verbraucherzentrale NRW.

Den Ratgeber gibt’s zum Abholpreis von 12,90 Euro in der Beratungsstelle Bielefeld am Willy-Brandt-Platz