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Bafög als jugendpolitische Maßnahme? (Teil 3)



Eine Nachfrage beim Bundesministerium für Bildung und Forschung lässt jedoch nicht viel Hoffnung, dass die Regelung geändert werden könnte. Der Webwecker konfrontierte Pressesprecher Florian Frank mit dem Problem, dass angehende Lehrer in den neuen Studiengängen gegenüber denen in den alten benachteiligt werden, die ja auch nach dem 30. Geburtstag gefördert werden. Florian Frank sieht das Problem nicht und findet, dass man ja wohl mit 30 sein Lehramtsstudium beendet haben könne. Nach dem Hinweis, dass es auch einen zweiten Bildungsweg gebe, erklärt Frank, dass das BAföG eine »jugendpolitische Maßnahme« sei. »Es dient nicht dazu Weiterbildung oder lebenslanges Lernen zu fördern«, meint er. Es bleibe bei der jetzigen Regelung, auch für die so genannten konsekutiven Studiengänge.

Petra Kubina will gegen die klagen und die Chancen stehen gar nicht schlecht, dass eine Klage Erfolg hat. Das Verwaltungsgericht Hamburg gab im vergangenen August einem Studenten recht, dem das Hamburger Studentenwerk nach dem Bachelorabschluss das BAföG gestrichen hat. Der war zwar erst 27 Jahre alt, das Studentenwerk meinte aber, dass bereits der Bachelorabschluss berufsqualifizierend sei. Der Jurastudent an der Bucerius-Law-School forderte jedoch eine Förderung bis zum 1. Staatsexamen. Nur so könne er den angestrebten Beruf Rechtsanwalt ausüben.

In Einzelfällen könnten zwar auch Bachelor-Juristen eine Einstellung in der freien Wirtschaft finden, befanden die Hamburger Richter. »Für die Auslegung, wann ein berufsqualifizierender Abschluss im Sinne von §7 Abs.1 Satz 1 BAföG vorliegt, kommt es zwar in erster Linie darauf an, ob der Auszubildende in dem von ihm durchlaufenen Ausbildungsgang einen Ausbildungsstand erreicht hat, der ihm die Aufnahme eines Berufs ermöglicht, aber daneben ist im vorliegenden Fall auch von Bedeutung, welches Studienziel der Kläger anstrebt«, betonen sie in dem Urteil (Az.: 2 K 5689/04). Das Studentenwerk Hamburg legte zwar Berufung ein. Sollte das Urteil, dass ein Bachelorabschluss wie der des »Bachelor of Law« kein berufsqualifizierender Abschluss ist, aber Bestand haben, dürften zumindest angehende Lehrer auch über 30 Chancen auf Master-BAföG haben. Denn auch sie sind durch den Bachelor noch nicht für den Beruf qualifiziert, den sie ausüben möchten.