Webwecker Bielefeld: zweitwohn

Zweitwohnsteuer eingeschränkt (05.04.2006)



Im Dezember 2002 beschloss der Rat der Stadt eine Zweitwohnsteuer. Personen, die in Bielefeld ihren Nebenwohnsitz angemeldet haben, müssen seitdem eine Steuer in Höhe von zehn Prozent der Kaltmiete an die Stadt abführen. Wer neu hinzuzieht und woanders noch einen Erstwohnsitz hat, muss den Zweitwohnsitz innerhalb eines Monats bei der Bürgerberatung anzeigen.

Die Stadt wollte dadurch vor allem Studierende dazu bringen, in Bielefeld ihren Hauptwohnsitz anzumelden. Die Kommune erhält jährlich rund 670 Euro pro Kopf vom Land pro Erst-Wohnsitz-Einwohner.

Am 11. Oktober 2005 hat das Bundesverfassungsgericht aber entschieden, dass die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für Verheirate, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, verstößt. Im Klartext: Das Ehepaar X. wohnt eigentlich in Dortmund. Der Mann hält aber aus beruflichen Gründen in Bielefeld eine Zweitwohnung. Für diese darf die Stadt dann keine Zweitwohnsteuer erheben.

Das Rechtsamt der Stadt hat den Sachverhalt nun zu klären versucht: Rund 1.500 Personen müssen in Bielefeld die Zweitwohnsteuer bezahlen, davon sind 460 verheiratet. Bisher hat das Rechtsamt rund 300 Fälle ermittelt, bei denen es davon ausgeht, dass die »Fälle eingestellt werden müssen«. Damit wäre die Zweitwohnsteuer bei diesen Personen nicht mehr fällig.


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